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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Verordnung AS ...

wie Methode der Herstellung oder Erzeugung des Lebensmittels irregeführt werden;

c. Ergebnisse früherer amtlicher Kontrollen;

d. Verlässlichkeit und Ergebnisse der Selbstkontrollen, die von den Betrieben oder in deren Auftrag von Dritten durchgeführt wurden, gegebenenfalls einschliesslich privater Qualitätssicherungsmechanismen, um die Einhaltung der Lebensmittelgesetzgebung zu gewährleisten;

e. alle Informationen, die auf einen Verstoss gegen die Lebensmittelgesetzgebung hinweisen könnten;

f. allfällige Garantien, die die Vollzugsbehörde des Ursprungslandes gegeben hat;

g. Grösse des Betriebs.

2Amtliche Kontrollen erfolgen ohne Vorankündigung, es sei denn, eine Vorankündigung ist hinreichend begründet und notwendig, damit die amtliche Kontrolle durchgeführt werden kann.

3Sie werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass der administrative Aufwand und die Beeinträchtigung der Betriebsabläufe für die Betriebe auf das Mindestmass reduziert werden, das notwendig ist, damit die Wirksamkeit der Kontrollen gewährleistet bleibt.

4Die Vollzugsbehörden führen die amtlichen Kontrollen, soweit nicht eine Anpassung an die spezifischen Gegebenheiten nötig ist, stets auf dieselbe Weise durch, unabhängig davon, ob die betroffenen Waren:

a. auf dem Schweizer Markt verfügbar sind und ihren Ursprung in Inland haben oder eingeführt wurden;

b. aus der Schweiz ausgeführt werden sollen; oder

c. in die Schweiz eingeführt oder durch die Schweiz durchgeführt werden sollen.

Art. 5 Organisation

Soweit dies zur Organisation der amtlichen Kontrollen erforderlich ist, können die Behörden die Betriebe, die Waren einführen, auffordern, die Ankunft der betreffenden Waren zu melden.

Art. 6 Gegenstände der amtlichen Kontrolle

Soweit dies erforderlich ist führen die zuständigen Vollzugsbehörden die folgenden amtlichen Kontrollen durch:

a. Kontrollen von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen auf allen Produktions-, Verarbeitungs-, Vertriebs- und Verwendungsstufen;

b. Kontrollen von Stoffen, Materialien oder anderen Gegenständen, die Auswirkungen auf die Merkmale von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenstän-