Vorlage

Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 16Fedlex · Vorlage

Verordnung AS ...

c. Hygienekontrollen auf dem Gelände der Betriebe;

d. die Bewertung der Anforderungen und der Verfahren, die mit der Selbstkontrollpflicht nach dem 4. Kapitel der LGV19 verbunden sind, namentlich derjenigen, die im Rahmen der guten Herstellungspraxis, der guten Hygienepraxis und der guten landwirtschaftlichen Praxis angewandt werden, sowie der Verfahren, die auf den Grundsätzen der Gefahrenanalyse und Bestimmung kritischer Kontrollpunkte (HACCP20-Grundsätze) beruhen;

e. die Überprüfung der ordnungsgemässen Anwendung von Branchenleitlinien, wenn ein Lebensmittelbetrieb oder eine verantwortliche Person die Verfahren nach Artikel 80 LGV anwendet, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, anstatt eigene spezifische Verfahren festzulegen;

f. die Prüfung von Dokumenten, Aufzeichnungen zur Rückverfolgbarkeit und anderen Aufzeichnungen, die möglicherweise wichtig sind, um die Einhaltung der Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung zu bewerten, einschliesslich der Begleitdokumente von Lebensmitteln sowie von allen ein- und ausgehenden Stoffen und Materialien;

g. Gespräche mit der Leitung und dem Personal des Betriebs;

h. die Überprüfung der von den Betrieben vorgenommenen Messungen sowie anderer Testergebnisse;

i. Probenahme, Analyse, Diagnose und Tests;

j. Audits des Betriebs;

k. alle anderen Tätigkeiten, die zur Feststellung von Verstössen erforderlich sind.

2Bei den amtlichen Kontrollen von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen kann auch eine planmässige Abfolge von Kontrollen oder Messungen durchgeführt werden, um einen Überblick über den Stand der Einhaltung der Lebensmittelgesetzgebung zu erhalten.

2. Abschnitt: Abklärung von Krankheitsausbrüchen in Zusammenhang mit Lebensmitteln oder Dusch- und Badewasser

Art. 15 Begriff

Unter einem Krankheitsausbruch in Zusammenhang mit Lebensmitteln oder Dusch- und Badewasser wird verstanden:

a. das Auftreten einer sicher oder mit grosser Wahrscheinlichkeit mit demselben Lebensmittel oder Dusch- und Badewasser in Zusammenhang stehenden Krankheit oder Infektion beim Menschen in mindestens zwei Fällen; oder

19 SR 817.02

20 Hazard analysis critical control points