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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Verordnung AS ...

worden sind und die Bevölkerung mehrerer Kantone oder im Ausland dadurch gefährdet worden ist oder gefährdet werden könnte; oder

b. das Risiko einer Gesundheitsschädigung besteht.

Art. 12 Beaufsichtigung und Koordination des Vollzugs

1Das BLV beaufsichtigt den Vollzug in den Kantonen.

2Es kann nach Anhörung der Behörden Weisungen zur Koordination des Vollzugs erlassen.

3Ist für einen Bereich mehr als eine Behörde mit der Organisation oder der Durchführung amtlicher Kontrollen oder anderer amtlicher Tätigkeiten betraut, so koordinieren sich die zuständigen Behörden.

Art. 13 Audits der zuständigen Behörden

1Um die Einhaltung ihrer Pflichten nach dieser Verordnung zu gewährleisten, führen die zuständigen Behörden interne Audits durch oder veranlassen, dass sie einem Audit unterzogen werden, und ergreifen unter Berücksichtigung der Auditergebnisse die entsprechenden Massnahmen.

2Die Audits werden unter transparenten Bedingungen durchgeführt.

3Sie werden einer unabhängigen Prüfung unterzogen.

2. Kapitel: Kontrollen im Inland

1. Abschnitt: Methoden und Techniken für amtliche Kontrollen

Art. 14

1Methoden und Techniken für amtliche Kontrollen umfassen gegebenenfalls:

a. eine Untersuchung der von den Betrieben durchgeführten Kontrollen und der erzielten Ergebnisse;

b. die Inspektion:

1. der Gebäude, der Ausrüstung, der Transportmittel, des Betriebsgeländes und der anderen Orte unter Verantwortung der Betriebe ihrer Umgebung;

2. der Waren, einschliesslich Halbfertigwaren, Ausgangsstoffe, Zutaten, Verarbeitungshilfsstoffe und anderer Produkte, die für die Zubereitung und Herstellung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen verwendet werden;

3. der Reinigungs- und Pflegemittel und -verfahren;

4. der Rückverfolgbarkeit, der Kennzeichnung, der Aufmachung, der Werbung sowie des einschlägigen Verpackungsmaterials, einschliesslich Materialien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Lebensmittelkontaktmaterialien);