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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände AS …

Ziffer Lebensmittelkategorie

13.4 Lebensmittel, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind

14. Getränke

14.1 Nichtalkoholische Getränke

14.1.1 Wasser, einschliesslich natürlichen Mineralwassers und Quellwasser, sowie

jedes in Flaschen abgefüllte oder anderweitig abgepackte Wasser

14.1.2 Fruchtsäfte und Gemüsesäfte

14.1.3 Fruchtnektare und Gemüsenektare und gleichartige Produkte

14.1.4 Aromatisierte Getränke

14.1.5 Kaffee, Tee, Kräuter- und Früchtetee, Zichorie; Tee, Kräuter- und Früchtetee

und Zichorienextrakte; Tee-, Pflanzen-, Frucht- und Getreideaufgusszubereitungen sowie Mischungen und Instant-Mischungen dieser Produkte

14.1.5.1 Kaffee, Kaffee-Extrakte

14.1.5.2 Sonstige

14.2 Alkoholische Getränke, einschliesslich ihrer alkoholfreien Entsprechungen

oder ihrer Entsprechungen mit geringem Alkoholgehalt

14.2.1 Bier und Malzgetränke

14.2.2 Wein und weinhaltige Produkte und die alkoholfreien Entsprechungen 14.2.3 Apfelwein und Birnenwein

14.2.4 Fruchtwein und made wine

14.2.5 Met

14.2.6 Spirituosen

14.2.7 Aromatisierte Getränke auf Weinbasis

14.2.7.1 Aromatisierte Weine

14.2.7.2 Aromatisierte weinhaltige Getränke

14.2.7.3 Aromatisierte weinhaltige Cocktails

14.2.8 Sonstige alkoholische Getränke einschliesslich Mischgetränken aus alkoholi-

schen und nichtalkoholischen Getränken und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 %

15. Verzehrfertige süsse oder herzhafte Happen und Knabbereien

15.1 Knabbereien auf Kartoffel-, Getreide-, Mehl- oder Stärkebasis

15.2 Verarbeitete Nüsse

16. Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4

17. Nahrungsergänzungsmittel, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder

17.1 Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergän-

zungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder

17.2 Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form, ausgenommen Nahrungsergän-

zungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder

18. Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen, ausgenommen Säuglings- und Kleinkindnahrung