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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände AS …

Ziffer E-Nr. Zusatzstoff Höchstmenge Bemerkungen / Fussnoten

(mg/l oder

mg/kg)

E 938 Argon GHP

E 939 Helium GHP

E 941 Stickstoff GHP

E 942 Distickstoffoxid GHP

E 948 Sauerstoff GHP

E 949 Wasserstoff GHP

01. Milchprodukte und Analoge

01.1 Nicht aromatisierte, pasteurisierte und (auch durch Ultrahocherhitzung) sterilisierte Milch

E 331 Natriumcitrate 4000 Nur ultrahocherhitzte Ziegenmilch

E 338–E Phosphorsäure - Phosphate - 1000 Nur sterilisierte und ultrahocherhitzte Milch Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können 341; E 343; Di-, Tri und Polyphosphate einzeln oder in Kombination verwendet werden.; (4) Die Höchstmenge wird berechnet E 450–E als P2O5.

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01.2 Nicht aromatisierte fermentierte Milchprodukte, einschliesslich natürlicher nicht aromatisierter Buttermilch (ausgenommen sterilisierte Buttermilch), nicht wärmebehandelt nach der Fermentation

01.3 Nicht aromatisierte fermentierte Milchprodukte, wärmebehandelt nach der Fermentation

Gruppe I Zusatzstoffe

E 200 - E Sorbinsäure - Kaliumsorbat 1000 Nur Sauermilchprodukte Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kom-202 bination verwendet werden.; (2) Die Höchstmenge gilt für die Summe, die Mengen werden berechnet als freie Säure.

E 200–E Sorbinsäure - Sorbate (SA) 1000 Nur Sauermilchprodukte Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kom-203 bination verwendet werden.; (2) Die Höchstmenge gilt für die Summe, die Mengen werden berechnet als freie Säure.

01.4 Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt

Gruppe II Farbstoffe GHP GHP Fussnote: (74) Höchstgehalt an Aluminium aus allen Aluminiumlacken: 15 mg/kg. Gruppe III Farbstoffe mit kombinierter 150 Fussnote: (74) Höchstgehalt an Aluminium aus allen Aluminiumlacken: 15 mg/kg. Höchstmengenbeschränkung