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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände AS …

Ziffer E-Nr. Zusatzstoff Höchstmenge Bemerkungen / Fussnoten

(mg/l oder

mg/kg)

E 440 Pektine 3000 Nur Ananas- und Passionsfruchtnektar

E 466 Natrium- GHP Nur Obstsirupe nach schwedischer bzw. finnischer Tradition aus Zitrusfrüchten

Carboxymethylcellulose

E 950 Acesulfam K 350 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte

E 951 Aspartam 600 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte

E 952 Cyclamat 250 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte Fussnote:

(51) Die Verwendungshöchstmengen werden berechnet als freie Säure.

E 954 Saccharin 80 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte Fussnote:

(52) Die Verwendungshöchstmengen werden berechnet als freies Imid.

E 955 Sucralose 300 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte

E 959 Neohesperidin DC 30 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte

E 960 Steviolglycoside 100 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte Fussnote:

(60) Berechnet als Stevioläquivalente

E 961 Neotam 20 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte

E 962 Aspartam-Acesulfamsalz 350 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte Fussnote:

(11)a Die Mengen werden berechnet als Acesulfam-K-Äquivalent; (49) Die Verwendungshöchstmengen werden von den Verwendungshöchstmengen seiner Bestandteile Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950) abgeleitet.; (50) Bei der Verwendung von Aspartam-Acesulfamsalz allein oder gemeinsam mit E 950 oder E 951 dürfen die für E 950 oder E 951 vorgeschriebenen Höchstmengen nicht überschritten werden.

E 969 Advantam 6 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte

14.1.4 Aromatisierte Getränke

Gruppe II Farbstoffe GHP GHP Ausgenommen Schokoladenmilch und Malzprodukte Fussnote: (74) Höchstgehalt an

Aluminium aus allen Aluminiumlacken: 15 mg/kg.

Gruppe III Farbstoffe mit kombinierter 100 Ausgenommen Schokoladenmilch und Malzprodukte Fussnote: (25) Bei den Farbstof-

Höchstmengenbeschränkung fen E 122 und E 155 darf die Menge 50 mg/kg oder mg/l nicht übersteigen.; (74)

Höchstgehalt an Aluminium aus allen Aluminiumlacken: 15 mg/kg.

Gruppe I Zusatzstoffe E 420, E 421, E 953, E 965, E 966 und E 967 sind nicht zulässig. E 968 ist nicht

zulässig, ausgenommen für spezifische Zwecke in dieser Anwendungskategorie E 104 Chinolingelb 10 Ausgenommen Schokoladenmilch und Malzprodukte Fussnote: (61) Die Gesamtmen-

ge an E 104, E 110, E 124 und den Farbstoffen in Gruppe III darf den für die Gruppe III aufgeführten Höchstwert nicht übersteigen.; (74) Höchstgehalt an Aluminium aus allen Aluminiumlacken: 15 mg/kg.