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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände AS …

Ziffer E-Nr. Zusatzstoff Höchstmenge Bemerkungen / Fussnoten

(mg/l oder

mg/kg)

E 416 Karayagummi6000

E 427 Cassia-Gummi 2500 Nur für Dessertspeisen auf Milchbasis und ähnliche Produkte

E 432–E Polysorbate 3000 Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombination verwendet werden. 436

E 473–E Zuckerester von Speisefettsäu- 5000 Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombination verwendet werden. 474 ren, Zuckerglyceride

E 475 Polyglycerinester von Speise-2000

fettsäuren E 477 Propylenglycolester von5000

Speisefettsäuren

E 481–E Salze der Stearoylmilchsäure 5000 Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombination verwendet werden. 482

E 483 Stearyltartrat5000

E 491–E Sorbitanesters 5000 Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombination verwendet werden. 495

E 950 Acesulfam K 350 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte

E 951 Aspartam 1000 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte

E 952 Cyclamat 250 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte Fussnote:

(51) Die Verwendungshöchstmengen werden berechnet als freie Säure.

E 954 Saccharin 100 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte Fussnote:

(52) Die Verwendungshöchstmengen werden berechnet als freies Imid.

E 955 Sucralose 400 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte

E 957 Thaumatin 5 Nur als Geschmacksverstärker

E 959 Neohesperidin DC 50 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte

E 960 Steviolglycoside 100 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte Fussnote:

(60) Berechnet als Stevioläquivalente

E 961 Neotam 32 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte

E 962 Aspartam-Acesulfamsalz 350 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte ProdukteFussnote:

(11)a Die Mengen werden berechnet als Acesulfam-K-Äquivalent; (49) Die Verwendungshöchstmengen werden von den Verwendungshöchstmengen seiner Bestandteile Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950) abgeleitet.; (50) Bei der Verwendung von Aspartam-Acesulfamsalz allein oder gemeinsam mit E 950 oder E 951 dürfen die für E 950 oder E 951 vorgeschriebenen Höchstmengen nicht überschritten werden.

E 969 Advantam 10 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte