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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände AS …

E-Nr. des Bezeichnung Kategorien von Aromen, denen der Höchstmenge

Zusatzstoffes des Zusatzstoffs Zusatzstoff zugesetzt werden darf

423 Octenylbernsteinsäure- Aromaölemulsionen, verwen- 440 mg/kg im End-

modifiziertes Gummi det in der Kategorie 15: Ver- lebensmittel

arabicum zehrfertige süss oder herzhafte

Happen und Knabbereien.

425 Konjak Alle Aromen GHP

432–436 Polysorbate Alle Aromen ausser flüssigen 10 000 mg/kg in

Raucharomen und Aromen Aromen

auf der Basis von Gewürzoleo-

resin**

Flüssige Raucharomen und 1000 mg/kg im Lebens-Aromen auf der Basis von mittelendprodukt Gewürzoleoresin enthaltende

Lebensmittel

459 Beta-Cyclodextrin Eingekapselte Aromen in:

– aromatisierten Tees und 500 mg/l im Lebensaromatisierten sofort- mittelenderzeugnis löslichen Getränkepulvern

– aromatisierten Snacks 1000 mg/kg in verzehrfertigen oder nach den Anweisungen des Herstellers rekonstituierten Lebensmitteln 473 Zuckerester von Speise- Aromen für klare aromatisier- 15000 mg/kg in Aro-

fettsäuren te Getränke auf Wasserbasis, men, 30 mg/l im Enddie zur Kategorie 14.1.4 gehö- erzeugnis

ren

551 Siliciumdioxid Alle Aromen 50 000 mg/kg in

Aromen

900 Dimethylpolysiloxan Alle Aromen 10 mg/kg in Aromen 901 Bienenwachs Aromen in nichtalkoholischen 200 mg/l in aromatisier-

aromatisierten Getränken ten Getränken

1505 Triethylcitrat Alle Aromen 3000 mg/kg aus allen 1517 Glycerindiacetat Quellen in verzehrferti-

(Diacetin) gen oder nach den 1518 Glycerintriacetat Anweisungen des

(Triacetin) Herstellers rekonstituier-1520 Propylenglycol ten Lebensmitteln,

(1,2-Propandiol) einzeln oder kombiniert. Bei Getränken mit Ausnahme von Sahnelikören beträgt die zulässige Höchstmenge an E 1520 1000 mg/l aus allen Quellen.

1519 Benzylalkohol Aromen für:

– Liköre, aromatisierte 100 mg/l im Lebens-Weine, aromatisierte wein- mittelenderzeugnis haltige Getränke und aroma-

tisierte weinhaltige Cock-

tails

– Süsswaren, einschliesslich 250 mg/kg aus allen Schokolade und feine Quellen in verzehrferti-Backwaren gen oder nach den Anweisungen des Herstellers rekonstituierten Lebensmitteln