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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten
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Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände AS …
E-Nr. des Bezeichnung Kategorien von Aromen, denen der Höchstmenge
Zusatzstoffes des Zusatzstoffs Zusatzstoff zugesetzt werden darf
423 Octenylbernsteinsäure- Aromaölemulsionen, verwen- 440 mg/kg im End-
modifiziertes Gummi det in der Kategorie 15: Ver- lebensmittel
arabicum zehrfertige süss oder herzhafte
Happen und Knabbereien.
425 Konjak Alle Aromen GHP
432–436 Polysorbate Alle Aromen ausser flüssigen 10 000 mg/kg in
Raucharomen und Aromen Aromen
auf der Basis von Gewürzoleo-
resin**
Flüssige Raucharomen und 1000 mg/kg im Lebens-Aromen auf der Basis von mittelendprodukt Gewürzoleoresin enthaltende
Lebensmittel
459 Beta-Cyclodextrin Eingekapselte Aromen in:
– aromatisierten Tees und 500 mg/l im Lebensaromatisierten sofort- mittelenderzeugnis löslichen Getränkepulvern
– aromatisierten Snacks 1000 mg/kg in verzehrfertigen oder nach den Anweisungen des Herstellers rekonstituierten Lebensmitteln 473 Zuckerester von Speise- Aromen für klare aromatisier- 15000 mg/kg in Aro-
fettsäuren te Getränke auf Wasserbasis, men, 30 mg/l im Enddie zur Kategorie 14.1.4 gehö- erzeugnis
ren
551 Siliciumdioxid Alle Aromen 50 000 mg/kg in
Aromen
900 Dimethylpolysiloxan Alle Aromen 10 mg/kg in Aromen 901 Bienenwachs Aromen in nichtalkoholischen 200 mg/l in aromatisier-
aromatisierten Getränken ten Getränken
1505 Triethylcitrat Alle Aromen 3000 mg/kg aus allen 1517 Glycerindiacetat Quellen in verzehrferti-
(Diacetin) gen oder nach den 1518 Glycerintriacetat Anweisungen des
(Triacetin) Herstellers rekonstituier-1520 Propylenglycol ten Lebensmitteln,
(1,2-Propandiol) einzeln oder kombiniert. Bei Getränken mit Ausnahme von Sahnelikören beträgt die zulässige Höchstmenge an E 1520 1000 mg/l aus allen Quellen.
1519 Benzylalkohol Aromen für:
– Liköre, aromatisierte 100 mg/l im Lebens-Weine, aromatisierte wein- mittelenderzeugnis haltige Getränke und aroma-
tisierte weinhaltige Cock-
tails
– Süsswaren, einschliesslich 250 mg/kg aus allen Schokolade und feine Quellen in verzehrferti-Backwaren gen oder nach den Anweisungen des Herstellers rekonstituierten Lebensmitteln