Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 109 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 56Fedlex · Erläuternder Bericht
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
III. Auswirkungen
1. Auswirkungen auf den Bund
Keine.
2. Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden
Keine.
3. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Mit den vorgesehenen Änderungen wird das schweizerische Recht an den Stand der Wissenschaft und Technik und an das EU-Recht angepasst. Die Anpassungen an das EU-Recht erleichtern den Warenaustausch zwischen der Schweiz und der EU, indem für beide Märkte nach einheitlichen Vorgaben produziert werden kann. Die Änderung der zulässigen Höchstmengen können für die Betreibe in der Anpassung der Rezeptur und der Kennzeichnung zu Mehraufwand führen.
IV. Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die vorgeschlagenen Bestimmungen sind mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar. Für Vitamine und Mineralstoffe gibt es in der EU keine harmonisierten Höchstmengen. Deren Festlegung ist bisher Sache der Mitgliedstaaten. Das mit der vorliegenden Änderung vorgeschlagene Höchstmengenmodell ist mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz deshalb vereinbar.
Erläuterung zur Änderung der4
Verordnung über NahrungsergänzungsmittelFehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.