Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten
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Bundesbeschlüsse und Änderungen weiterer Erlasse blieben aber in vielen Bereichen hinter den Forderungen der Pflegeinitiative zurück bzw. würden sie gar nicht erst aufnehmen. Insbesondere fehlten Bestimmungen zur konkreten Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals, Massnahmen zur Förderung der Pflegequalität und der Patientensicherheit, sowie Vorschläge für eine ausreichende Abgeltung bzw. Finanzierung der Pflegeleistungen.
Der sgv begrüsst grundsätzlich das Ansinnen der SGK-N, der Pflegeinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. In der Schweiz sei es mit den bisherigen Bemühungen nicht gelungen, ausreichend eigenes Pflegepersonal auszubilden. Hinsichtlich der Ausgestaltung des indirekten Gegenvorschlags erachtet der sgv diesen als relativ weitgehend. Insbesondere die von einer Kommissionsmehrheit propagierten Ausbildungsbeiträge stossen in seinen Reihen aus grundsätzlichen Überlegungen mehrheitlich auf Ablehnung. Nach Ansicht des sgv konzentrieren sich Pflegeinitiative und der Gegenvorschlag stark darauf, die Zahl der ausgebildeten Pflegenden zu steigern und den Pflegeberuf durch Kompetenzerweiterungen attraktiver zu machen. Weitgehend vernachlässigt werde der Umstand, dass ein Teil des Mangels an Pflegepersonal auf Ineffizienzen im System zurückzuführen ist. Der Gegenvorschlag sehe zwar vor, dass mittels eines separaten Bundesbeschlusses Mittel zur Förderung der Effizienz und der Interprofessionalität zur Verfügung gestellt werden sollen. Der sgv bezweifelt, dass dies ausreichend sei und befürchtet, dass die vorgeschlagenen Massnahmen einen weiteren Kostenschub im Gesundheitswesen zur Folge haben könnten.
Nach Überzeugung von TS kann der vorliegende indirekte Gegenvorschlag einen bedeutenden Beitrag zum bereits bestehenden Pflegenotstand leisten. In der heutigen Ausformulierung bleibe er aber in entscheidender Hinsicht hinter den Forderungen der Pflegeinitiative zurück. Dadurch dürfte es höchstens partiell gelingen, den Teufelskreis, in dem die Pflege steckt, zu durchbrechen. Der indirekte Gegenentwurf führe zu einer wesentlichen Verbesserung bei der Bereitstellung neuer Ausbildungsplätze. Der weitgehende Verzicht auf Massnahmen zur Verbesserung der Löhne und der Arbeitsbedingungen – wie von der Initiative gefordert – führe aber dazu, dass der Teufelskreis nicht ausreichend durchbrochen werden kann. Es brauche dazu eine bedarfsgerechte Personalausstattung und bessere Arbeitsplatzbedingungen. Dafür könne mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag eine Grundlage geschaffen werden. Des Weiteren sei es zwingend, dass die Pflegeleistungen angemessen entschädigt würden.
Der VPOD stellt seit einigen Jahren mit grosser Besorgnis die stetige Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitsbereich fest. Nach Ansicht des VPOD bleibt der Gegenvorschlag der SGK-N zur Pflegeinitiative in wichtigen Bereichen hinter den Forderungen der Pflegeinitiative zurück oder nehme sie gar nicht erst auf. So fehlten Bestimmungen zur konkreten und nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Des Weiteren fehlten Massnahmen zur Förderung der Pflegequalität und Patientensicherheit sowie Vorschläge für eine ausreichende Finanzierung der Pflegeleistungen. Der VPOD unterstützt den gesetzlichen Nachvollzug beim Erbringen gewisser Leistungen ohne ärztliche Anordnung. Er hält die von santésuisse geschätzten Mehrkosten für absurd.
2.2.5 Leistungserbringer und Berufsverbände
Die AHP-Betriebe, die Domicil-Betriebe, ASPS, AVASAD, BBV, CURAVIVA, CH IGWS, CURACASA, FAS, WVSMZ, H+, IG swissANP, imad, INSOS, LZCH, Notfallpflege Schweiz, OPS, palliative ch, pharmaSuisse, SACD, SBAP, SBK, SBK AG/SO, SBK BE, SBK NE/JU, SBK VD, Senevita, SHV, SIGA, SKSZ, SNL, Spitex AI/AR/SG, Spitex BE, Spitex Schweiz, Spitex TG, SSL, SVDE, svbg, unimedsuisse, VFP, VPPS unterstützen im Grundsatz den indirekten Gegenvorschlag und lehnen die Nichteintretensanträge ab. Der indirekte Gegenvorschlag soll drei Punkte enthalten:
1) Erhöhte Ausbildung diplomierter Pflegefachkräfte