Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten
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zunehme. Die EVP unterstützt eine zeitliche Obergrenze, will sie aber an einen Erfüllungsgrad bei den Abschlüssen in der Diplompflege knüpfen.
Die FDP spricht sich für einen Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative aus. Allerdings sollten an diesem Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Verbesserungen vorgenommen werden. Die FDP befürwortet somit klar Massnahmen zur Stärkung der Ausbildung der Pflegefachpersonen. Dadurch würde die Pflegequalität verbessert, was dem gesamten Gesundheitssystem zugutekäme. Die Partei stellt sich nicht gegen das Recht, bestimmte Pflegeleistungen zulasten der Grundversicherung anzuordnen. Um einen Kostenanstieg zu verhindern, sollten jedoch Begleitmassnahmen vorgesehen werden.
Aus der Sicht der GLP ist der Handlungsbedarf im Bereich der Pflege gegeben: Die steigende Lebenserwartung und der zunehmende Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung führten zu einem stetig wachsenden Pflegebedarf. Die GLP begrüsst, dass die Ausbildung im Bereich der Pflege für die Dauer von acht Jahren mit maximal 469 Millionen Franken unterstützt wird. Die GLP weist darauf hin, dass die finanzielle Unterstützung durch den Bund eine Ausnahme darstelle, die durch die besonderen Umstände gerechtfertigt sei. Als Grundsatz gelte weiterhin, dass Ausbildung in diesem Bereich Sache der Kantone und der Branche sei. Die Befristung sei deshalb nachvollziehbar. Die GLP befürchtet Mehrkosten aufgrund von Mengenausweitungen, wenn Pflegefachpersonen künftig bestimmte Pflegeleistungen ohne Anordnung zulasten der OKP erbringen dürfen. Dem sei entgegenzuwirken, etwa durch die Lockerung des Vertragszwangs, wobei diese auf die Pflegeleistungen ohne Anordnung beschränkt bleiben könnte. Die GLP betont schliesslich die Bedeutung der Prävention, welches die beste Kostendämpfungsmassnahme darstelle.
Die GPS haben die Pflegeinitiative seit ihrer Lancierung unterstützt und setzen sich dementsprechend für die zügige Umsetzung der darin enthaltenen Forderungen ein. Die GPS begrüssen daher den Vorentwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats grundsätzlich. Die GPS bedauern aber sehr, dass dieser Gegenvorschlag nur für einen Teil des umfassenden Forderungskatalogs der Pflegeinitiative Handlungsbedarf anerkennt. Es brauche grundsätzlich verbindlichere und mutigere Massnahmen, um den wichtigen Forderungen der Initianten gerecht zu werden. Ausserdem müssten die entsprechenden finanziellen Mittel dafür garantiert werden. Aus Sicht der GPS ist es zwingend nötig, auch Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsumgebungsqualität und für eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen zu ergreifen.
Die SPS betont die Sorgfalt, mit der die SGK-N die Frage im Rahmen dieses Gegenvorschlags angegangen ist. Sie erinnert daran, dass die Volksinitiative Massnahmen in den folgenden vier Bereichen fordert: 1. Ausbildung einer genügenden Zahl von Pflegefachpersonen. 2. Rechtliche Anerkennung der Kompetenzen der Pflegefachpersonen in den Sozialversicherungen. 3. Verbesserung der Arbeitsbedingungen des gesamten Pflegepersonals. 4. Angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen. Der Gegenvorschlag biete zwar nicht in allen Handlungsbereichen Lösungen, sei jedoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. In diesem Sinn unterstützt ihn die SPS vorbehaltlos und weist den unverantwortlichen Nichteintretensantrag der Minderheit Herzog zurück. Allerdings verlangt die SPS, dass auch in den Bereichen 3 und 4 konkrete Massnahmen getroffen werden. Was die Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung anbelangt, sind die vorgeschlagenen Bestimmungen aus Sicht der SPS durchwegs sachgerecht. Auch der Teil «Ausbildung» wird von der SPS positiv aufgenommen. Abschliessend betont die SPS in ihren einleitenden Bemerkungen die Notwendigkeit, im Rahmen dieses Gegenvorschlags Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals zu treffen. Die vorgeschlagenen Änderungen des KVG eignen sich, um den Status der Pflegefachpersonen aufzuwerten, legalisieren aber nur eine bereits bestehende Praxis.
Die SP60+ hält fest, dass aus der ursprünglichen Pflegeinitiative zwei Forderungen nicht mehr erwähnt seien im indirekten Gegenvorschlag: Die Verbesserung der Arbeitsumgebungsqualität und die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen. Nach wie vor vermisst SP60+ die Anerkennung der Betreuung als unverzichtbaren Teil der Pflege und deren Finanzierung, die