Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten

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SGV unterstützt die Bemühungen, eine Anpassung auf Gesetzesebene vorzunehmen. Einer einzelnen Berufsgruppe der medizinischen Grundversorgung - in diesem Fall dem Pflegepersonal - in der Verfassung eine Sonderstellung einzuräumen, sei nicht sinnvoll. Vielmehr müsse es darum gehen, die medizinische Grundversorgung als Ganzes zu stärken und die Koordination bzw. interprofessionelle Zusammenarbeit zu fördern. Zentral sei auch, dass sich neue Versorgungsmodelle wie Gemeinschaftspraxen, Gesundheitszentren und Gesundheitsnetze weiterentwickeln und etablieren könnten. Der SGV setzt sich hier gemeinsam mit Partnern dafür ein, dass diese Ziele in den Gemeinden und Städten umgesetzt werden können. Aus Versorgungssicht seien die Anliegen, den Pflegeberuf zu stärken und eine qualitativ hochstehende Pflege längerfristig sicherzustellen, zu unterstützen. Der indirekte Gegenvorschlag der SGK-N schlage Massnahmen vor, mit denen die Gesamtsituation in der Pflege bzw. des Pflegepersonals verbessert werden soll. Der SGV begrüsst die Stossrichtung der Vorlage und unterstützt die Überlegungen der Kantone (GDK).

2.2.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

CP hält fest, innerhalb von weniger als zehn Monaten seien 114'000 gültige Unterschriften für die Volksinitiative für eine starke Pflege zusammengekommen, was auf eine breite Unterstützung in der Bevölkerung hindeute. Es sei somit berechtigt, dass Parlament und Bundesrat diese Anliegen ernst nähmen und diesen indirekten Gegenvorschlag vorlegten. Denn CP erachtet es als nicht wünschenswert, die Verfassung mit Bestimmungen zu spezifischen Berufen zu überfrachten. Derartige Regelungen müssten weiterhin auf Gesetzesstufe erfolgen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass den Forderungen einer nicht absehbaren Zahl von Berufen Tür und Tor geöffnet werde. Folglich lehnt CP den Minderheitsantrag ab, nicht auf den Gegenvorschlag einzutreten.

economiesuisse folgt der Botschaft des Bundesrates vom 7.11.2018 und lehnt die Pflegeinitiative wie auch den indirekten Gegenvorschlag der SGK-N ab. Keine neue Berufsgruppe soll zusätzlich ihre Leistungen verrechnen können ohne Koordination mit anderen Leistungserbringenden. Um die Koordination sicherzustellen, wäre es sinnvoller, wenn Pflegende nur innerhalb alternativer Versicherungsmodelle (AVM) Leistungen in Eigenverantwortung erbringen könnten. Dies wäre heute schon, ohne Gesetzesänderung, möglich. Die vorliegenden Entwürfe verflechten die Aufgaben von Bund und Kantonen noch stärker. Die Aufgabenteilung sei jedoch ein zentraler Pfeiler der grossen Föderalismusreform NFA von 2008 gewesen («Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen»). Eine grössere Zahl von Aufgaben mit gemeinsamer Zuständigkeit von Bund und Kantonen («Verbundaufgaben») sei damals erfolgreich entflochten worden. Zahlreiche Verbundaufgaben blieben jedoch bestehen. Die Pflegeinitiative inkl. Gegenvorschlag bilde hier keine Ausnahme. Diese Entwicklungen stünden im Widerspruch zu den zentralen Grundsätzen des Schweizer Föderalismus. In Form der «Subsidiarität» (grösstmögliche Bürgernähe) und der «fiskalischen Äquivalenz» («wer zahlt, befiehlt») seien sie in der Bundesverfassung verankert. Die Wirtschaft unterstütze deshalb seit Jahren eine Neuüberprüfung sowie die Fortsetzung der Aufgabenteilung. Die Entwürfe würden diesen Bestrebungen diametral widersprechen.

Der SGB begrüsst den Vorentwurf der SGK-N grundsätzlich. Der SGB unterstütze die Pflegeinitiative seit ihrer Lancierung und setze sich dementsprechend für die zügige Umsetzung der darin enthaltenen Forderungen ein. So fordere sie nicht nur eine dem Bedarf genügende Anzahl von in der Schweiz ausgebildeten Pflegefachpersonen, sondern auch den kompetenzgerechten und eigenverantwortlichen Einsatz des Pflegepersonals, die angemessene Abgeltung von Pflegeleistungen und anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen. Der Gegenvorschlag der SGK-N zur Pflegeinitiative anerkenne viele der beschriebenen Herausforderungen und präsentiere dazu in den spezifischen Bereichen der Ausbildungsförderung und des kompetenzgerechten Einsatzes von Pflegefachpersonen substanzielle Verbesserungen. Das dazu vorgelegte Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege, sowie die