Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten

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bezahlt werden müsse. Die SP60+ erachtet die Förderung der Ausbildung auf allen Stufen als dringend. Die Nachwuchsplanung solle jährlich geprüft und angepasst werden, so die möglichen Praktikumsplätze als auch auf allen Ebenen die Studienplätze. Dies müsse in direkter Verhandlung vom Kanton mit den Gesundheitsinstitutionen durchgeführt werden. Es brauche eine angemessene Infrastruktur, um die Qualität der Ausbildung zu gewähren. Kleinere Betriebe seien mit Zwangsverordnung oft überfordert. Kantonale Verbundsysteme mit Rotationsverfahren während der Ausbildung, in allen Gesundheitsberufen auf allen Stufen, könnten zu fairen Lösungen und zu breiterer Kompetenzförderung in diversen Spezialgebieten der Pflege führen. Ausbildungskosten sollen nach Ansicht von SP60+ durch kantonale Gesetze geregelt werden und können nicht auf Pflegeempfänger abgewälzt werden. Rahmenbedingungen zur Deckung der Ausbildungskosten sollen vom Bund an die Kantone erlassen werden. Das Gesetz soll wohl auf die Nachhaltigkeit der Berufsbildung setzen, doch sicher auf längere Sicht als auf 8 Jahre.

Die SVP unterstützt Nichteintreten. Die vorgeschlagenen Zusatzanstrengungen verletzten die föderalistischen Prinzipien. Dieser Prinzipienbruch müsse mindestens zeitlich befristet bleiben. Eine mit Rücksicht auf die Kosten erfolgte Stärkung der Pflege bei der direkten Leistungsabrechnung wäre aus Sicht der SVP der nachhaltigere Weg, als eine einseitig durchgedrückte Scheinlösung, die wegen untragbarer Kostenfolgen bald wieder in Frage gestellt werde.

2.2.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

SAB begrüsst die Bestrebungen der SGK-N, zusätzliche Massnahmen zu ergreifen, um dem Mangel an Pflegefachpersonen entgegenzuwirken und die Attraktivität des Berufes zu erhöhen. Sie unterstützt daher die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Für eine starke Pflege». Die SAB hebt die besondere Situation der ländlichen Regionen hervor, die wegen der Bevölkerungsstruktur einen überdurchschnittlich hohen Bedarf an Pflegleistungen hätten. Die geografische Konzentration von Gesundheits- und Bildungsinstitutionen in den Zentren erschwere die Aufrechterhaltung ausreichender Pflegedienstleistungen in dezentralen Räumen. Schliesslich sei aufgrund der demografiebedingt hohen gebundenen Kosten im Gesundheits- und Pflegebereich der politische Handlungsspielraum zahlreicher Kantone eingeschränkt. Vor diesem Hintergrund erwartet die SAB, dass die vorgeschlagenen Massnahmen den besonderen Voraussetzungen der Berg- und ländlich geprägten Kantone sowie der Frage der regionalen Verteilung der Pflegedienstleistungen Rechnung tragen und entsprechende Lösungsvorschläge umfassen. Der SAB unterstützt das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und die wichtigsten in diesem Rahmen vorgeschlagenen Massnahmen, namentlich die Verpflichtung von Gesundheitsinstitutionen, Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, sowie die Beteiligung des Bundes und der Kantone an den ungedeckten Ausbildungskosten. Die SAB nimmt Kenntnis vom Vorschlag, die Erbringung von Leistungen der Grundpflege durch Pflegefachpersonen ohne ärztliche Anordnung zulasten der OKP zu ermöglichen, um die Attraktivität des Berufes zu erhöhen und die Ärztinnen und Ärzte zu entlasten. Angesichts der weitgehend unklaren finanziellen Auswirkungen dieser Bestimmung erachtet sie es als wichtig, Instrumente vorzusehen, die es den Kantonen erlauben, bei einem Kostenwachstum im Pflegebereich korrigierend einzugreifen. Angesichts der langfristigen Herausforderungen im Pflegebereich, namentlich in den Kantonen, die von einer überdurchschnittlichen Alterung betroffen sind, seien unterstützende Massnahmen des Bundes über den Zeitraum von acht Jahren hinaus erforderlich. Trotz dieser grundsätzlich positiven Beurteilung der Vorlage erachtet die SAB den Gesetzesentwurf und den oben erwähnten Bundesbeschluss unter dem Blickwinkel der regionalen Verteilung der Pflegedienstleistungen sowie der unterschiedlichen Ausgangslage und Voraussetzungen der Kantone als ungenügend. Sie bedauert namentlich, dass die Kommission in ihrem erläuternden Bericht darauf verzichtet hat, die regionalen Ungleichgewichte zu thematisieren und Massnahmen vorzuschlagen, die sich auf die spezifischen Herausforderungen von Berg- und ländlich geprägten Kantonen im Pflegebereich beziehen.