Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten

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2) rechtliche Anerkennung der Kompetenzen der Pflegefachpersonen in den Sozialversicherungen

3) ausreichender Lohn, damit zukünftig erhöhter Pflegebedarf abgedeckt werden kann.

BBV, CH IGWS, CURACASA, IG swissANP, LZCH, Notfallpflege Schweiz, OPS, palliative ch, pharmaSuisse, SBAP, SBK, SBK AG/SO, SBK BE, SBK NE/JU, SBK VD, SHV, SIGA, SKSZ, SNL, SVDE, svbg, VFP, VPPS fügen diesen drei Punkten noch einen vierten hinzu:

4) Verbesserung der Arbeitsumgebungsqualität aller in der Pflege Tätigen

imad fügt den oben genannten drei Punkten ebenfalls noch einen vierten hinzu:

4) den Kantonen die Möglichkeit bieten, bei einem markanten Kostenanstieg Massnahmen anzuordnen, ohne jedoch die Anstellung des Personals zu blockieren, das die Spitexorganisationen benötigen, welche die Zulassungspflicht erfüllen müssen.

BBV, CH IGWS, CURACASA, IG swissANP, LZCH, Notfallpflege Schweiz, OPS, palliative ch, pharmaSuisse, SBAP, SBK, SBK AG/SO, SBK BE, SBK NE/JU, SBK VD, SGI, SHV, SIGA, SNL, SVDE, svbg, VFP, VPPS, VSAO kritisieren, dass der indirekte Gegenvorschlag nur die Punkte 1 und 2 berücksichtigen wolle. Es sei zwingend nötig, auch Massnahmen für die Punkte 3 und 4 festzulegen, um eine hohe Pflegequalität, eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen und eine bessere Arbeitsplatzzufriedenheit zu erreichen. Es sei zielführend, mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag dafür eine Grundlage zu schaffen.

BBV, CH IGWS, CURACASA, IG swissANP, LZCH, Notfallpflege Schweiz, OPS, palliative ch, pharmaSuisse, SBAP, SBK, SBK AG/SO, SBK BE, SBK NE/JU, SBK VD, SGI, SHV, SIGA, SNL, SVDE, svbg, VFP, VPPS, VSAO sind der Meinung, dass derzeit zu wenig Mittel in die Sicherstellung der Pflegequalität und die Deckung des wachsenden Pflegebedarfs investiert werde, was mittelfristige enorme Kostenfolgen auf der Patientenseite verursache. Eine angebotsinduzierte Mengenausweitung sei bei der ambulanten Pflege aufgrund der vorgängigen Bedarfsplanung ausgeschlossen. Eine solche werde heute und müsste in Zukunft von den Krankenversicherern im Rahmen der Prüfung der Rechnungen auch unterbunden werden.

Die Befristung des Bundesgesetzes und der Massnahmen auf 8 Jahre seien gemäss AHP-Betriebe, Domicil-Betriebe, ASPS, AVASAD, CURAVIVA, FAS, WVSMZ, H+, imad, INSOS, SACD, Senevita, SKSZ, Spitex AI/AR/SG, Spitex BE, Spitex Schweiz, Spitex TG, SSL, unimedsuisse nicht zweckdienlich, da ab 2026 die Babyboomer vermehrt pflegebedürftig sein werden, was eine überproportionale Steigerung der benötigten Pflegeleistungen bedeute. Bundesgesetz und Massnahmen müssen daher in dieser Hinsicht überprüft, gegebenenfalls verlängert und angepasst werden.

Aus Sicht von BBV, CH IGWS, IG swissANP, LZCH, Notfallpflege Schweiz, OPS, palliative ch, SBK, SBK AG/SO, SBK BE, SBAP, SGI, SHV, SIGA, SNL, svbg, VFP, VPPS ist der Kostenanstieg in der Pflege hauptsächlich auf die demografische Entwicklung zurückzuführen. Zudem betonen diese Vernehmlassungsteilnehmer, dass nachhaltige Investitionen in die Pflege eine notwendige Voraussetzung seien, um die Kosten- und Prämienexplosion im Gesundheitswesen nachhaltig einzudämmen. Die Teilautonomie der Pflegefachpersonen bestehe unabhängig vom KVG und mit dem Gegenvorschlag werde nur die bereits bestehende Praxis nachvollzogen.

Gemäss dem SBK NE/JU sind die Mengenausweitung und der daraus folgende Kostenanstieg nicht angebotsinduziert, sondern vor allem auf die demografische Entwicklung zurückzuführen. Mit der Pflege liessen sich die Kosten senken und nicht umgekehrt. Aus Sicht des SBK NE/JU besteht die Teilautonomie in der Praxis unabhängig vom KVG.

AGILE begrüsst den indirekten Gegenvorschlag. Menschen mit Behinderung hätten Bedarf nach somatischer Pflege, die ihnen diskriminierungsfrei zukommen müsse. Dies erfordere, dass das Pflegepersonal seine Methoden und seine Kommunikation anpasse. Im Hinblick auf das im erläuternden Bericht festgehaltene Anliegen, rechtzeitig genügend und kompetenten