Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten

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Nachwuchs auszubilden, sollte die Ausbildung aus Sicht von AGILE behinderungsspezifisches Wissen vermitteln (gute Praxis) und dürfe nicht nur auf geistige Behinderungen ausgerichtet sein.

BEKAG und VLSS begrüssen grundsätzlich den indirekten Gegenvorschlag. Sie sind der Ansicht, dass Pflegefachpersonen im Rahmen eines funktionierenden Spitalbetriebs mit klaren Zuständigkeiten Teil der Hierarchie bleiben müssen, weshalb die abschliessende ärztliche Verantwortung für Entscheidungen der gesamten Behandlung inklusive Behandlungspflege nicht aufgeteilt werden könne. Es bestehe die Gefahr, dass sich das Pflegepersonal in Zukunft einerseits aus FaGe zusammensetzen werde, welche von der Ausbildung her nur Hilfspersonenfunktion ausüben dürfen, und andererseits aus Pflegefachpersonen der Stufe Diplompflege, welche eher mit leitenden als mit ausführenden Aufgaben befasst seien. Auch für die Bereiche FaGe, FaBe sowie für EBA bestehe ein erheblicher Nachholbedarf. Für diese Berufe müsse ebenso das Ausbildungsniveau verbessert werden. Gemäss BEKAG und VLSS würden sich diverse schwierige Anschlussfragen stellen, sofern die Pflegefachpersonen als eigenständige Leistungserbringer zugelassen würden und deren eigenständige Kompetenzen über die eigentliche Grundpflege hinaus auf die Behandlungspflege ausgedehnt werden sollten. Die Pflegefachpersonen müssten von Gesetzes wegen dazu verpflichtet werden, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Eine geteilte Verantwortung komme nicht in Frage, denn die Verantwortung für das Gesamtbild des kranken Patienten könne nicht ohne Qualitätsverlust aufgeteilt werden und sei deshalb abzulehnen.

Auch CURACASA erachtet eine angebotsinduzierte Mengenausweitung in der ambulanten Pflege aufgrund der vorgängigen Bedarfsplanung als ausgeschlossen. Ein allfälliger Kostenanstieg wäre viel eher auf die demografische Entwicklung zurückzuführen. Aus Sicht von CURACASA wird mit den vorgesehenen Änderungen ebenfalls nur im Gesetz die bereits bestehende Praxis nachvollzogen. CURACASA fügt noch hinzu, die Restfinanzierung der Kantone führe zu Diskrepanzen, da der kantonale Handlungsspielraum zu wenig klar sei. CURACASA verlangt, dass dem Bundesrat in Artikel 25a Absatz 5 die Kompetenz erteilt wird, Folgendes genauer auszuführen:

- die Kriterien für die Berechnung der Pflegekosten,

- die Kriterien für die Auszahlung der Restfinanzierung, insbesondere die Rolle der Kantone in Bezug auf die Überprüfung nach Artikel 32 KVG.

AGSG und FMH begrüssen den indirekten Gegenvorschlag. Um eine ausreichende Pflege von hoher Qualität gewährleisten zu können, müsse die Einführung einer «nurse-to-patientratio» pro Versorgungsbereich zur Sicherstellung von Qualität und Sicherheit erfolgen. Eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen zur Sicherstellung eines angemessenen Lohns sei unabdingbar und wirke sich direkt auf die Patientensicherheit und Pflegequalität aus. Es wird begrüsst, dass Leistungen, welche in der notwendigen Qualität effizient und wirtschaftlich erbracht werden, angemessen vergütet werden. Es sei unabdingbar, eine bestmögliche Koordination und den Informationsaustausch zwischen den Leistungserbringern zu gewährleisten. Klare Kompetenzregelungen, Kompetenzzuweisungen und Kompetenzabgrenzungen zwischen den Ärzten und den Pflegefachpersonen seien dabei notwendig. Pflegefachpersonen sollen bestimmte Pflegeleistungen ohne Anordnung oder Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin erbringen dürfen und abschliessend verantworten, namentlich in der Grundpflege. Die Kompetenzerweiterung betreffend die psychische Grundpflege wird von AGSG und FMH jedoch abgelehnt, da diese diagnostischen und therapeutischen Komponenten beinhalte. Der Gesetzgeber müsse daher unterscheidbar machen, ob es um allgemeine Grundpflege oder um psychische Grundpflege gehe. Die AGSG fügt an, dass von den Pflegefachpersonen eine entsprechende Haftpflicht über mindestens fünf Millionen Franken abzuschliessen sei.

Gemäss H+ muss bei der Ausgestaltung des indirekten Gegenvorschlages unbedingt die gesamte Versorgungskette und die verschiedenen Versorgungsmodelle berücksichtigt werden, damit eine sinnvolle, wirksame und bezahlbare integrierte Gesundheitsversorgung der Schweizer Bevölkerung ermöglicht werden kann. Ebenso wichtig wie die Finanzierung der