Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 23Fedlex · Ergebnisbericht
Ausbildungsleistungen der Leistungserbringer sei die korrekte Abgeltung der einzelnen tarifierten Pflegeleistungen, der Pflege beinhaltenden Spitalleistungen und der Leistungen der Langzeitpflege. Eine Nurse-Patient-Ratio lehnt H+ ab, da die angemessene Anzahl Personal und der Skill-and-grade-Mix sich nach den Aufgaben einer Klinik oder einer anderen Institution ausrichten müsse und Personalplanung und -einsatz Management-Aufgaben seien. Für H+ kommt eine zeitliche Begrenzung der rechtlichen Regelung auf 8 Jahre nicht in Frage. Die nationale Finanzierung könne als Anstossfinanzierung befristet werden, es brauche in diesem Fall aber Anschlusslösungen nach der Anstossfinanzierung. Alle Leistungserbringer müssen sich gemäss H+ an der Ausbildung des Nachwuchses beteiligen. Die rechtlichen Regelungen und die Ausbildungsverpflichtung müssen entsprechend alle Leistungserbringer mit Pflegefachpersonal umfassen.
Im Übrigen nutzt imad diese Gelegenheit, um bestimmte aktuelle Probleme in Erinnerung zu rufen, mit denen sich die Spitexorganisationen konfrontiert sähen, d. h.: ungenügende Abgeltung der Pflege durch die OKP (noch vermehrt mit der Senkung um 3,6 Prozent aufgrund der Änderung der KLV, die der Politik «ambulant vor stationär» diametral entgegensteht), Aufsplitterung der Finanzierung im Rahmen des Versorgungsnetzes und mangelnde Berücksichtigung der Tatsache, dass der Kostenanstieg in der Pflege zu Hause zu einer Abnahme des Bedarfs bei den anderen Akteuren führt (vor allem Pflegeheime und Spitäler), zwingende Notwendigkeit, die Koordination des für den Patienten zuständigen Versorgungsnetzes auszubauen und in einem Umfeld mit geografisch verteilten Akteuren (Ärztin/Arzt, Pflegefachpersonen, pflegende Angehörige, Apotheke, Ergotherapie…) die Interprofessionalität in den Vordergrund zu stellen.
INSOS fügt hinzu, dass die Leistungen bzgl. Pflegebedarf von Menschen mit komplexen Erkrankungen und Personen am Lebensende nur angedeutet und nicht umschrieben werden. Dies genüge nicht, um dem Pflegepersonal die benötigte Zeit zu gewähren und die Situation der Betroffenen zu verbessern. Es biete sich an, vielmehr auch die angemessene Vergütung dieser Leistungen explizit in die Vorlage aufzunehmen.
Aus Sicht von mfe gehen zwar viele Überlegungen in die richtige Richtung, doch die vorgesehenen Massnahmen erscheinen völlig ungenügend. Mit den Massnahmen, die im indirekten Gegenvorschlag beschrieben seien, liesse sich die Patientensicherheit nicht im Rahmen eines nachhaltigen, zukunftsgerichteten Gesundheitssystems gewährleisten. mfe unterstützt den Vorschlag, auf Ebene der Ausbildung zu handeln, um eine ausreichende Zahl von Pflegefachpersonen auszubilden, sowie die Anerkennung von deren Kompetenzen. Dennoch müssten unbedingt konkrete Massnahmen festgelegt werden, um die Arbeitsbedingungen der Pflegefachpersonen zu verbessern und ihnen ein angemessenes Einkommen zu garantieren. Andernfalls werde sich eine Deprofessionalisierung der Pflege nicht verhindern lassen, womit sich die Pflegequalität unweigerlich verschlechtern werde. mfe begrüsst den Vorschlag, die spezifischen Kompetenzen der Pflegefachpersonen anzuerkennen und ihre Rolle zu stärken, indem ihnen ermöglicht wird, in eigener Verantwortung tätig zu sein. Die den Pflegefachpersonen eingeräumte Möglichkeit, bestimmte Leistungen ohne ärztliche Verordnung zu erbringen, könne auch dazu beitragen, die Hausärztin und den Kinderarzt von bestimmten Pflege- und Koordinationsaufgaben zu entlasten. Investitionen in die Ausbildung sind aus Sicht von mfe unabdingbar, um der gegenwärtigen unbefriedigenden Situation abzuhelfen. Damit der Pflegeberuf für den Nachwuchs attraktiver werde, sollte in Betracht gezogen werden, den Lohn während der Ausbildung (FH/HF) zu erhöhen. Da die interprofessionelle Zusammenarbeit die Zufriedenheit der Pflegenden erhöhe, sollten auch in diesem Bereich Massnahmen eingeleitet werden. Das Ausbildungssystem sollte sowohl für das nichtärztliche als auch für das ärztliche Personal überprüft werden, um die interprofessionelle Bildung in die Aus- und Weiterbildung aufzunehmen. mfe möchte zudem auf einen weiteren Aspekt aufmerksam machen: auf das Ungleichgewicht in der Ausbildung der Pflegenden zwischen ambulantem und stationärem Bereich. Wenn im Versorgungssystem eine Zusammenarbeit mit den Pflegefachpersonen im ambulanten Bereich (Arztpraxen, Pflege zu Hause, selbständige Pflegefachpersonen) notwendig sei, wäre es angebracht, die Betroffenen auf diese Aufgabe vorzubereiten, indem sie mit