Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten
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Die Änderung ist nicht mit Mehrkosten verbunden, weil in jedem Fall eine Bedarfsabklärung vorliegen muss. Neu sei, dass gewisse Pflegeleistungen der OKP in Rechnung gestellt werden, ohne dass dafür eine ärztliche Anordnung ausgestellt werden müsse. In der Praxis würden schon heute viele Leistungen erbracht, bevor die ärztliche Anordnung vorliege. Die heutige gesetzliche Regelung ist widersinnig, erhöhe die Bürokratie und damit die Kosten und solle endlich gesetzgeberisch korrigiert werden.
Gemäss BGS sollten sich Anstrengungen zur Vergrösserung der Zahl an ausgebildeten Fachkräften nicht nur auf das Berufsfeld Pflege beschränken, sondern auch andere Berufsfelder im Gesundheitsbereich umfassen.
Der SWR begrüsst den Vorentwurf. Auf formeller Ebene erscheine jedoch eine – selbst befristete – Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe (GesBG) und der anderen einschlägigen Rechtsgrundlagen angemessener als die Schaffung eines neuen «Ad-hoc»-Gesetzes mit sektorieller Geltung. Es sei wichtig, dass die einem einzelnen Beruf vorbehaltenen Beiträge zu Ausbildungszwecken, wie sie im vorliegenden Entwurf vorgesehen seien, nicht in Konkurrenz zu den Grundbeiträgen des Bundes an die Hochschulen im Rahmen der BFI-Botschaft 2021–2024 träten. Es müsse verhindert werden, weitere Präzedenzfälle zu schaffen, die letztlich den Handlungsspielraum und die Autonomie der Hochschulen einschränken könnten. Empfehlungen des SWR: Die Gesetzesänderungen innerhalb des GesBG und der anderen einschlägigen Rechtsgrundlagen realisieren, statt ein neues Gesetz zu erlassen; die Ausbildungsbeiträge gezielt für das Pflegepersonal vorsehen, das eine Weiterbildung besuchen und/oder eine weiterführende höhere Ausbildung absolvieren möchte; in die Ausbildungsbeiträge Beiträge für den beruflichen Wiedereinstieg im Bereich der Pflege aufnehmen; die Kriterien des Ausbildungskonzepts verbessern und festlegen, um eine Harmonisierung der Qualitätskriterien zwischen Kantonen und zwischen Institutionen für die praktische Ausbildung zu gewährleisten; eine stabile Finanzierung der Ausbildungsplätze sicherstellen, ohne die Grundbeiträge an die Hochschulen nach dem HFKG anzutasten.
Die HEdS-VS unterstützt den Gegenvorschlag, obwohl dieser die Anliegen des SBK nur zum Teil berücksichtigt (zwei von vier Stossrichtungen). Die Mengenausweitung bei den Pflegeleistungen sei hauptsächlich auf die demografische Entwicklung zurückzuführen. Mit einer geeigneten Pflege liessen sich vielmehr Kosten einsparen. Die Eigenverantwortung der Pflegefachpersonen bestehe unabhängig vom KVG. Mit dem Gegenvorschlag werde nur das Gesetz an die derzeitige Praxis angepasst.
La Source unterstützt den Gegenvorschlag, erachtet ihn jedoch als das absolute Minimum. Zunächst müsse eine irrige Annahme korrigiert werden: Wenn die Abgeltung bestimmter Leistungen der Pflegefachpersonen künftig keine ärztliche Verordnung mehr erfordere, bedeute dies nicht, dass die Kompetenzen des Pflegefachpersonals erweitert würden; formell beständen diese bereits. Es sei nicht Sache des Krankenversicherungsgesetzgebers, fachliche Kompetenzen zu reglementieren oder zuzuweisen; diese Frage liege in der Zuständigkeit der Kantone. Das KVG dürfe nicht Kompetenzen regeln oder zuweisen, die im Widerspruch zu den kantonalen gesetzlichen Bestimmungen ständen. Allerdings enthalte das KVG die letzten Relikte einer Vorstellung vom Pflegeberuf als «Hilfsberuf». Diese Relikte würden das Image dieses Berufs weiterhin prägen und negativ beeinflussen und seien bei der Bekämpfung des herrschenden Pflegenotstands zumindest nicht sehr hilfreich. Die Pflege zöge keine Kosten nach sich, sondern ermögliche es, Kosten einzusparen, und sei somit eine Investition. In einem Gesundheitssystem wie jenem der Schweiz, das als Wirtschaftszweig oder gar als Wirtschaftsmotor betrachtet werde, sei es logisch, dass Personal eingespart werde, um die Gewinne zu steigern. Im Vergleich zu den Gesamtkosten des schweizerischen Gesundheitssystems, die sich zurzeit auf 80 Milliarden Euro pro Jahr beliefen, seien die Kosten vernachlässigbar, die das Pflegepersonal verursache. Wer den Teufel an die Wand male und «eine Mengenausweitung sowie einen Prämienanstieg» ankündige, betreibe Propaganda.