Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten

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Ausbildungspotentials berechnet werde. Diese Berechnungsmethode sei von anderen Kantonen übernommen worden und habe sich bewährt. BE beantragt, dass die Anzahl der Angestellten» mit «Anzahl Mitarbeitende in Pflege- und Betreuungsberufen» zu präzisieren sei.

Aus Sicht von FR sind bestimmte Einrichtungen allein nicht in der Lage, Pflegefachpersonen auszubilden. Mit dem Einfügen eines Absatzes, der die Zusammenarbeit zwischen kleinen Einrichtungen vorsieht, könnte die Zahl der verfügbaren Plätze erhöht werden. Gleichzeitig könnten damit kleinen Einrichtungen Möglichkeiten für eine Öffnung/Zusammenarbeit/Anregung geboten werden. FR schlägt vor, einen Absatz einzufügen, der eine Zusammenarbeit zwischen kleinen Einrichtungen vorsieht, um die Zahl der verfügbaren Plätze zu erhöhen und den kleinen Einrichtungen Gelegenheit für eine Öffnung/Zusammenarbeit/Anregung zu geben.

Gemäss GE beschränken sich die Organisationen, die Pflegefachpersonen beschäftigen, nicht auf Spitäler und Pflegeheime. GE schlägt vor, dass die Kantone Kriterien für die Berechnung der Ausbildungskapazitäten von Organisationen festlegen, die Pflegefachpersonen beschäftigen, insbesondere von Spitälern, Pflegeheimen und Spitexorganisationen. Mit diesen Kriterien sollen unter anderem die Anzahl Angestellte, die Struktur und das Leistungsangebot berücksichtigt werden.

Aus Sicht von JU sollte die Formulierung dahingehend überarbeitet werden, dass sie alle Ausbildungsbetriebe berücksichtigt (ohne die Pflege zu Hause, die Tageszentren usw. auszuschliessen). Die Kantone müssten die Kriterien frei wählen können. JU schlägt vor, den ersten Satz wie folgt zu ändern: «… die Pflegefachpersonen beschäftigen, von Spitälern und von Pflegeheimen (Akteure im Bereich der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen).»

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der SGV regt an, dass die Kantone sich an interkantonalen Vorgaben orientieren, wie etwa am Modell des Kantons Bern («betriebliches Ausbildungspotenzial»), welches vom Kanton Zürich und anderen Kantonen bereits übernommen wurde. Der SGV beantragt eine Umformulierung wie folgt: «Sie berücksichtigen dabei interkantonale Empfehlungen.»

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Der sgv verlangt die ausdrückliche Erwähnung der Spitex. Zudem sollten die Kantone bei der Bedarfsplanung die Entwicklung aller Abschlüsse im Bereich Pflege zu berücksichtigen haben.

Leistungserbringer und Berufsverbände

Die Domicil-Betriebe, ASPS, AVASAD, CURAVIVA, FAS, WVSMZ, SACD, Senevita, SKSZ, SSL, Spitex AI/AR/SG, Spitex BE, Spitex Schweiz, Spitex TG schlagen zwei Ergänzungen vor. Dass a) die Spitex neben Spitälern und Heimen aufgeführt wird: «…beschäftigen, von Spitälern, Pflegeheimen und Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (Akteure …» und b) die Kantone bei der Bedarfsplanung die Entwicklung aller Abschlüsse im Bereich berücksichtigen. Neuer letzter Satz: «Die Kantone berücksichtigen dabei alle Abschlüsse im Bereich Pflege.»

Institutionen der Bildung

Gemäss BFH, FKG-CSS, HEdS-FR, HEdS-VS, swissuniversities müsse die Berechnung der Ausbildungskapazitäten der Einrichtungen in Zusammenarbeit mit den Pflegeeinrichtungen erfolgen. Es bestehe die Notwendigkeit, Leistungsaufträge für alle Organisationen und Akteure mit Unterstützung der Kantone zu erreichen. Dieser Artikel müsse auf andere Arten von Organisationen und Akteure ausgedehnt werden, die Pflegefachpersonen beschäftigen können. Eine sich weiterentwickelnde Praxis für Pflegefachpersonen müsse berücksichtigt werden. Folgender Änderungsantrag wird von BFH, FKG-CSS, HEdS-FR, HEdS-VS, swissuniversities, ZHAW gestellt: «Die Kantone legen die Kriterien zur Berechnung der Ausbildungskapazitäten