Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten

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Gemäss NE reicht es nicht aus, nur die Hälfte der Ausbildungskosten zu finanzieren. Die Definition dieser Kosten sei nur annehmbar, wenn eine vollständige Finanzierung durch den Bund auf Dauer sichergestellt sei. Andernfalls sei diese Definition zu genau, zu restriktiv.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Die Bundesbeiträge sind laut EVP maximal 50% der Beiträge der Kantone, die ihrerseits nur mindestens die Hälfte der durchschnittlichen ungedeckten Ausbildungskosten abgelten. Die EVP erachtet die dadurch mögliche Finanzierungslücke als negativen Anreiz für die Schaffung von Ausbildungsplätzen und deshalb nicht zielführend. Die EVP beantragt, dass die Aus- und Weiterbildungskosten explizit als Teil der Pflegekosten anerkannt werden.

Die GPS können nicht nachvollziehen, weshalb mit diesen kantonalen Beiträgen nur mindestens die Hälfte und nicht die gesamten durchschnittlichen ungedeckten Ausbildungskosten abgegolten werden sollen.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Der SGB kann nicht nachvollziehen, weshalb mit diesen Beiträgen nur mindestens die Hälfte und nicht die gesamten durchschnittlichen ungedeckten Ausbildungskosten abgegolten werden sollen.

Der sgv beantragt, dass die ungedeckten Kosten explizit als Teil der Pflegekosten anerkannt und abgegolten werden. Mit dem Verzicht auf Ausbildungsbeiträge könnten erhebliche Mittel eingespart werden, was aus Sicht des sgv wünschbar sei. Nach seinem Dafürhalten könnte ein Teil der eingesparten Mittel eingesetzt werden, um den Teil der ungedeckten Ausbildungskosten, dessen Finanzierung die öffentliche Hand gemäss Artikel 5 des vorliegenden Gesetzesentwurfs übernimmt, zu erhöhen.

Der VPOD fordert, dass Bund und Kantone zusammen die gesamten Ausbildungskosten finanzieren.

Leistungserbringer und Berufsverbände

Die APH-Betriebe, APS, AVSAD, BBV, CH IGWS, CURACASA, CURAVIVA, FAS, WVSMZ, H+, IG swissANP, INSOS, LZCH, Notfallpflege Schweiz, OPS, palliative ch, pharmaSuisse, SACD, SBAP, SBK, SBK AG/SO, SBK BE, SBK NE/JU, SBK VD, Senesuisse, Senevita, SGI, SHV, SIGA, SKSZ, SNL, Spitex AI/AR/SG, Spitex BE, Spitex Schweiz, Spitex TG, SVDE, svbg, VFP, VPPS, VSAO können nicht nachvollziehen, dass nur mindestens die Hälfte der durchschnittlichen ungedeckten Ausbildungskosten abgegolten werden sollen. Für die Leistungserbringer der Pflege könne diese Regelung zu Finanzierungslücken führen. Da ungedeckte Kosten mit jedem praktischen Ausbildungsplatz ansteigen würden, würde ein negativer Anreiz für zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden. Damit kein Interpretationsspielraum bestehe, wird vorgeschlagen, dass die Aus- und Weiterbildungskosten explizit als Teil der Pflegekosten gemäss Artikel 25a KVG anerkannt werden müssen. Auf diese Weise werde sichergestellt, dass die Kantone ihre Verantwortung für die Aus- und Weiterbildung in jedem Fall übernehmen müssen. Die APH-Betriebe, ASPS, AVASAD, CURAVIVA, FAS, WVSMZ, H+, INSOS, SACD, Senesuisse, Senevita, SKSZ, Spitex AI/AR/SG, Spitex BE, Spitex Schweiz, Spitex TG schlagen eine konkrete Regelung in Artikel 25a KVG Absatz 3quater (neu) vor: «Die von den Leistungserbringern ausgewiesenen Aus- und Weiterbildungskosten sind Teil der Pflegekosten. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten. Er berücksichtigt dabei kantonale Vorgaben für die Ausbildung. Beiträge der Kantone gestützt auf das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege werden angerechnet.»

Übrige Organisationen

VASOS kann nicht nachvollziehen, weshalb nur mindestens die Hälfte der durchschnittlichen ungedeckten Ausbildungskosten abgegolten werden sollen. Gemäss Artikel 7 gewähre zwar