Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten
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von Organisationen fest, die Pflegekräfte beschäftigen, wie etwa Spitäler, Alters-, Pflege- und Krankenheime, Spitex und andere Arten von Gesundheitseinrichtungen.»
Gemäss dem SWR besteht die Gefahr, dass sich die Kriterien erheblich unterscheiden und dies die Qualität des Ausbildungsplatzes beeinträchtigt.
Übrige Organisationen
VASOS schlägt einen neuen letzten Satz vor: «Die Kantone berücksichtigen dabei alle Abschlüsse im Bereich Pflege»
2.3.10 Stellungnahmen zu Artikel 4
Kantone
Gemäss BS ist ein Ausbildungskonzept Sache der Betriebe und sollte daher nicht auf Gesetzesebene festgeschrieben werden. Die Kantone könnten dies allenfalls in Leistungsvereinbarungen mit den Institutionen einfordern.
Leistungserbringer und Berufsverbände
Die APH-Betriebe, die Domicil-Betriebe, Senesuisse sind der Meinung, dass auf Detailregelungen zum Ausbildungskonzept zu verzichten sei, da dies Sache der Kantone sei und die Festlegung der genauen Vorgaben in den Kompetenzbereich der Kantone gehöre und nicht vom Bund vorgeschrieben sein sollte. Daher schlagen sie die Streichung des gesamten Artikels 4 vor.
Übrige Organisationen
Ein einziger Ausbildungsweg auf FH-Stufe wäre gemäss Desmedt aufwertend, würde den Patientinnen und Patienten Sicherheit und Qualität gewährleisten und die Attraktivität des Berufs steigern. Er schlägt vor, Artikel 4 zu streichen oder ihn anzupassen:
Wer Leistungen im Bereich der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen erbringt, hält sich an den FH-Rahmenstudienplan.
2.3.11 Stellungnahmen zu Artikel 4 Absatz 1
Kantone
Gemäss GE sind die FH für die Definition eines allgemeinen Ausbildungskonzepts und für die Vernetzung mit der praktischen Ausbildung im Gesundheitsbereich zuständig, welche die Erreichung der im GesBG und in den Studienplänen festgelegten Kompetenzen gewährleistet. Daher sollte eher der Begriff «Ausbildungskonzept» geklärt oder die entsprechenden Zuständigkeiten der Schulen und der Akteure im Bereich der praktischen Ausbildung genauer ausgeführt werden. GE verlangt, den Begriff «Ausbildungskonzept» zu klären oder die entsprechenden Zuständigkeiten der Schulen und der Akteure im Bereich der praktischen Ausbildung genauer auszuführen.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die EVP hält fest, dass Ausbildungskonzepte schon heute in den Betrieben vorhanden seien und aus Effizienzgedanken anerkannt werden sollten.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft