Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten

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Die SP und die EVP wollen die Durchführung von Pflegeleistungen im Rahmen einer stationären Behandlung durch Pflegefachpersonen explizit im KVG aufgeführt haben. Die Neuregelung wird nicht mit Mehrkosten verbunden, neu können Leistungen der OKP in Rechnung gestellt werden.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der SGV befürwortet den Minderheitsantrag.

Institutionen der Bildung

HEdS-FR, La Source, BFH D-G, FKG-CSS, ZHAW, SWR, HEdS-VS und Swissuniversities unterstützen den Minderheitsantrag.

Versicherer

Helsana und santésuisse lehnen diesen Minderheitsantrag ab. Die Pflege soll gemäss Helsana nicht bei allen Pflegeleistungen ohne ärztliche Anordnung tätig sein. Ausserdem kann die Pflege keine weiteren Leistungen verordnen. Auch curafutura lehnt diesen Vorschlag ab.

SWICA und Visana empfehlen, Artikel 25 Absatz 2 KVG zu konkretisieren und klar zu definieren, unter welchen Bedingungen Pflegefachpersonen selbständig zulasten der sozialen Krankenversicherung abrechnen können. Die GM unterstützt den Minderheitsantrag.

Leistungserbringer und Berufsverbände

H+, Curaviva, Spitex Schweiz, Spitex BE, Spitex TG, Spitex AI/AR/SG, SKSZ, INSOS, Senevita, Spitex SSL, ASPS, ZSAG, APH-Betriebe, Domicil-Betriebe, senesuisse, imad, AVASAD, Cure a domicilio, CURACASA, SBK, ASI-NE/JU, ASI VD SBK, Sektion Bern, SBK AG/SO, CH IGWS, LZCH, Notfallpflege Schweiz, OPS, SIGA, VFP, SNL, BBV, VPPS, IG swissANP, palliative ch, sbap, SGI, SVBG, FAS, pharmaSuisse et Plattform IP unterstützen diesen Minderheitsantrag. Der VFB fordert die zusätzliche Ergänzung in Absatz 2bis: «diplomierte Pflegefachpersonen HF und Pflegefachpersonen FH mit Bachelor- / Masterabschluss.» Die WVSMZ spricht sich für den Minderheitsantrag aus und verweist auf die Rechtssystematik. Zudem hält sie fest, die Erwähnung der Leistungen der Pflegefachpersonen in Artikel 25 sei für die Arbeitgeber von entscheidender Bedeutung.

Der SVDE und VSAO unterstützen prinzipiell die Annahme des Minderheitsantrags, allerdings führt dieser zu einer hierarchischen Unterstellung der weiteren, an der Betreuung und Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen (Ergotherapie, Ernährungsberatung, Physiotherapie, Hebammen). Da alle diese Fachpersonen, ebenso wie die Pflegefachpersonen, im GesBG geregelt sind und somit hierarchisch gleich sind, sind auch diese hier explizit aufzuführen (Absatz 2bis: «Pflegefachpersonen und Gesundheitsfachpersonen»).

Übrige Organisationen

Die SPO unterstützt der Antrag der Minderheit.

2.7.2 Stellungnahme zu Artikel 25a Absatz 1

Kantone

Um dem Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen, ist für die GDK wichtig, dass die unterschiedlich qualifizierten Mitarbeitenden ihren Qualifikationen entsprechend eingesetzt werden und Pflegefachpersonen nur wenig Grundpflege übernehmen, diese bei ausgewiesener Qualifikation hingegen anordnen dürfen. Gemäss GDK, BE, BS, LU, SG, JU, SZ, AI, GR, AG, FR,