Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten
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Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Aus Sicht des sgv ist es wichtig, den Pflegeberuf zu stärken und attraktiver zu gestalten. Ein vielversprechender Ansatz zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs kann darin bestehen, die Kompetenzen der Pflegenden zu vergrössern, indem man ihnen das Recht einräumt, in einem klar abgesteckten, zwischen den Versicherern und den Pflegeverbänden vereinbarten Rahmen Pflegeleistungen auch ohne ärztliche Anordnung zu erbringen. Wichtig für den sgv ist, dass die Patientenversorgung mit den angestrebten Anpassungen effizienter, wirtschaftlicher und qualitativ hochwertiger wird. Einzelne Mitglieder des sgv weisen indessen darauf hin, dass die anfangs 2011 eingeführte Regelung sich bewährt habe. Es wird befürchtet, dass sich die Ausdehnung der Kompetenzen der Pflegefachpersonen bzw. deren Aufnahme als neue Leistungserbringer als zu kompliziert, als zu wenig praktikabel, als ineffizient und damit letztendlich auch als teurer erweisen könnte. Seitens des sgv gilt es diese Bedenken ernst zu nehmen und dass genau beobachtet werden muss, welche Auswirkungen die Kompetenzerweiterungen in der Praxis effektiv zeitigen werden.
economiesuisse lehnt die direkte Abrechnung von Pflegeleistungen zulasten der Sozialversicherungen ab. Keine neue Berufsgruppe soll zusätzlich ihre Leistungen verrechnen können ohne Koordination mit anderen Leistungserbringenden. Das stünde im Widerspruch mit den Bestrebungen des Bundesrates im Rahmen seiner gesundheitspolitischen Prioritäten, insbesondere der koordinierten Versorgung. Es braucht deshalb koordinierende Massnahmen, wie sie beispielsweise in alternativen Versicherungsmodellen (AVM) gemäss KVG vorgesehen sind. Dementsprechend wäre es sinnvoller, wenn die Pflegenden nur innerhalb dieser AVM Leistungen in Eigenverantwortung erbringen können.
Nach TS wird mit der Gewährung einer grösseren Autonomie für das Pflegepersonal eine wichtige Forderung der Initiative erfüllt. Die Erbringung gewisser Leistungen ohne Anordnung einer Ärztin/eines Arztes ist nach dem SGB und dem VPOD zentral für die Pflegefachberufe. Es handelt sich hier grundsätzlich um den gesetzlichen Nachvollzug der im Pflegealltag längst etablierten Abläufe: In der Praxis werden schon heute viele Leistungen bereits vor dem Vorliegen einer ärztlichen Anordnung erbracht. Dies kann auch als Hauptbeleg dafür zur Kenntnis genommen werden, dass die von gewissen Seiten befürchtete Mengenausweitung und damit Kostensteigerung in Folge dieser Gesetzesanpassung so nicht eintreten wird. Was die "Berechnung" von santésuisse betrifft, die vorgeschlagene Regelung zur eigenverantwortlichen Leistungserbringung würde Mehrkosten im Ausmass von 1.6 Milliarden auslösen, ist zudem völlig absurd. Denn Voraussetzung dafür wäre zunächst ein komplettes Versagen der Krankenversicherer in ihrer zugewiesenen Aufgabe der Wirtschaftlichkeits- und Rechnungsprüfung.
Institutionen der Bildung
FKG-CSS, BFH D-G, ZHAW, Swissuniversities und HEdS-VS befürworten diesen Vorschlag mit einem Änderungsantrag im Hinblick auf eine vollständige Finanzierung der Leistungen: «Die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährleistet die Finanzierung der Pflegeleistungen, die aufgrund eines ausgewiesenen Pflegebedarfs ambulant […]. »
Versicherer
SWICA und Visana möchten die Anordnungsregelung mit zwei verschiedenen Varianten anpassen (Variante 2 siehe unter Art. 25a Absatz 3). Variante 1 würde vorsehen, dass die Voraussetzungen bei der Pflege so zu schaffen sind, dass im Rahmen der Qualitätsverträge Vereinbarungen zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherern getroffen werden können. Leistungserbringer, sprich Pflegende, die einem solchen Vertrag angeschlossen sind, können ihre Leistungen selbständig zulasten OKP abrechnen. Pflegende oder deren Verbände, die keinen solchen Qualitätsvertrag haben, können ihre Leistungen nur mit ärztlicher