Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten
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Die GPS unterstützt die Einführung einer Pflicht für Spitäler und Pflegeheime zum Anschluss an einen repräsentativen Gesamtarbeitsvertrag sowie zum Erlass von Sanktionen bei Verletzung dieser Pflicht. Nur eine nationale gesetzliche Vorgabe kann die flächendeckende Verbesserung der Arbeitsbedingungen sicherstellen. Diese ist Voraussetzung, um die Arbeitsplatzzufriedenheit und damit die Berufsverweildauer zu erhöhen. Arbeitsplatzzufriedenheit und Berufsverweildauer wiederum sind grundlegend, um die Qualität der Pflegeleistungen und die Patientensicherheit zu erhöhen. Auch die SPS spricht sich für den Minderheitsantrag aus.
Aus Sicht der FDP ist eine Pflicht zum Anschluss an einen Gesamtarbeitsvertrag nicht im KVG zu regeln. Die EVP empfiehlt keine Einführung eines nationalen GAV, weil er den kantonalen und regionalen Sozialpartnerschaften und Besonderheiten nicht gerecht werde. Die glp lehnt diesen Eingriff in den liberalen Schweizer Arbeitsmarkt ebenfalls ab. Er sei in der OKP überdies sachfremd.
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Der SGV lehnt den Minderheitsantrag ab. Arbeitsrecht sei nicht im KVG zu regeln.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Dieses Ansinnen lehnt der sgv entschieden ab. In diesem wichtigen arbeitsrechtlichen Bereich muss weiterhin die Vertragsfreiheit gelten. Jedem Arbeitgeber muss es auch in Zukunft freigestellt sein, nach eigenem Ermessen darüber zu befinden, ob er sich einem Gesamtarbeitsvertrag anschliessen will oder nicht. Auch economiesuisse und CP lehnen bundesweite Ausführungsbestimmungen zu den Arbeitsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten der in der Pflege tätigen Personen ab.
Der SGB unterstützt den Minderheitsantrag für einen neuen Artikel 39b. Die vergangenen Jahre waren geprägt von einem ungebrochenen Voranschreiten der Privatisierungen und Auslagerungen sowohl von Spitälern als auch von Institutionen der Langzeitpflege. Zwar hat die öffentliche Hand auch heute noch eine Schlüsselrolle bei der Definition von Löhnen und Arbeitsbedingungen. Die Wirkung dieser "Marktmacht" hat aber aus zweierlei Gründen stark abgenommen: erstens unterstehen effektiv immer weniger Angestellte im Gesundheitswesen dem jeweiligen kantonalen Personalgesetz und zweitens haben die Jahre der Sparpolitik zu einer proportionalen Verschlechterung der Löhne und Arbeitsbedingungen auch des an staatlichen Institutionen tätigen Gesundheitspersonals geführt. Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge haben deshalb heute eine umso grössere Bedeutung und müssen im Rahmen dieser Gesetzesrevision entsprechend gefördert, bzw. vorausgesetzt werden.
Die Verbesserung der Anstellungsbedingungen sind gemäss TS eine zentrale Forderung der Initiative und ein entscheidendes Instrument um den Pflegenotstand zu beheben. Nur wenn es gelingt, die Bedingungen der Pflegenden zu verbessern, wird es auch gelingen die geforderten Ausbildungsabschlüsse zu erreichen. Deshalb müssen auch hinsichtlich der Arbeitsbedingungen den Betrieben zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Der VPOD unterstützt die Einführung einer GAV-Pflicht der Spitäler und Pflegeheime. Dies allerdings nur bei privatisierten bzw. ausgelagerten Institutionen.
Institutionen der Bildung
La Source, FKG-CSS, BFH D-G, HEdS-VS und Swissuniversities unterstützen den Minderheitsantrag.
Versicherer
SWICA, Helsana, curafutura, santésuisse, GM und Visana empfehlen, Anträge aus der Vorlage zu streichen, die einen arbeitsrechtlichen Hintergrund haben. Solche Bestimmungen sind sachfremd und gehören nicht ins KVG, sondern basieren auf dem OR.