Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten

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Durchschnitts ansteigen oder in denen die kantonale Durchschnittsprämie höher ist als die Prämie...»

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Aus Sicht der FDP ist dieser Mehrheitsantrag unzureichend; ein zusätzlicher Kontrollmechanismus sei unerlässlich.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der SGV begrüsst diese Bestimmung, ist jedoch der Ansicht, das Steuerungsinstrument müsse auf alle Akteure ausgedehnt werden, die Leistungen nach Artikel 25a erbrächten.

Die Anerkennung des Pflegefachpersonals als Leistungserbringer im Sinn des KVG ist gemäss SAB mit unklaren finanziellen Auswirkungen im Bereich der öffentlichen Krankenversicherung verbunden. Es ist wichtig, den Kantonen Instrumente zur Verfügung zu stellen, um einen überdurchschnittlichen Anstieg der Kosten im Pflegebereich zu verhindern. Der vorgeschlagene Artikel entspricht diesem Anliegen.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Aus Sicht des CP steht diese Bestimmung im Widerspruch zum Zweck dieser neuen Regelung. Denn es werde beabsichtigt, die höheren Ausbildungen für Pflegefachpersonen zu fördern, um schliesslich den Kantonen die Möglichkeit einzuräumen, Zulassungen zu verweigern, wenn die Gesundheitskosten stärker als der gesamtschweizerische Durchschnitt anstiegen. Diese Bestimmung sei daher abzulehnen.

Institutionen der Bildung

FKG-CSS und BFH D-G stellen sich gegen den Mehrheitsantrag. Der FKG-CSS erscheint diese Bestimmung unangemessen. Aufgrund der Vielfältigkeit der Schweiz werde es sicherlich regionale Unterschiede geben; die Verwendung eines nationalen arithmetischen Mittelwerts als Bezugswert, um das Angebot dort zu reduzieren, wo die Nachfrage diesen Mittelwert übersteige, mache überhaupt keinen Sinn. Auch La Source erachtet diese Bestimmung als besonders unangemessen. Der vorgesehene Anstieg der Pflegekosten hänge in erster Linie mit der demografischen Entwicklung zusammen und es beständen regionale Unterschiede. Folglich ergebe ein nationales arithmetisches Mittel als Bezugswert keinen Sinn. Im Sinne der Interprofessionalität sollte gemäss ZHAW die Gleichbehandlung mit der Medizin gegeben sein, diese ist mit diesem Absatz nicht gewährleistet. Die ZHAW schlägt vor, die Verantwortung für die Verteuerung resp. Mengenausweitung auf das interprofessionelle Team auszuweiten. Swissuniversities, HEdS-VS und HEdS-FR erachten diesen Vorschlag als unangemessen. Sie stellen diesbezüglich eine Ungleichbehandlung fest.

Versicherer

santésuisse wünscht eine Ergänzung dieser Bestimmung. Neben den Pflegefachpersonen und den Organisationen, die Pflegefachpersonen beschäftigen, sollen in diesem Kontext auch die Pflegeheime keine entsprechende Tätigkeit aufnehmen können. Eine Kann-Bestimmung ist zudem zu wenig griffig.

Die von Helsana und curafutura geforderten Vereinbarungen sowie die bestehenden Kontrollverfahren der Krankenversicherer verhindern ungerechtfertigte Mengenausweitungen. Die Zulassungsbeschränkung ist deshalb unnötig. Da die GM die Vertragsfreiheit befürwortet, lehnt sie auch diese Bestimmung ab.

Leistungserbringer und Berufsverbände