Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten

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Leistungserbringer und Berufsverbände

H+, Curaviva, Senevita, Spitex Schweiz, Spitex BE, Spitex TG, Spitex AI/AR/SG, SKSZ, Spitex SSL, ASPS, ZSAG, senesuisse, APH-Betriebe und Domicil-Betriebe lehnen diesen Minderheitsantrag ab, da ein nationaler GAV die gut funktionierende betriebliche oder regionale Sozialpartnerschaft einengt. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass in der heutigen Regelung der Restfinanzierung nicht gesichert ist, dass allfällige Kostensteigerungen, die sich aufgrund eines nationalen GAV ergeben könnten, kostendeckend abgegolten werden. Bevor ein nationaler oder die Pflicht zu kantonalen GAV postuliert wird, müsste demnach zuerst sichergestellt sein, dass die Pflegefinanzierung die sich daraus ergebenden Löhne abdecken kann. Zudem gibt es in 18 der 26 Kantonen eine Einheitsstruktur der öffentlichen Spitäler und damit bereits heute ein einziges dominantes Personalreglement, die die Privatkliniken nicht unterbieten können, wenn sie gut qualifiziertes Personal anstellen wollen. WVSMZ, imad und FAS lehnen den Minderheitsantrag ebenfalls ab.

Für INSOS stellt die Einführung eines Gesamtarbeitsvertrags als Ergebnis eines Aushandlungsprozesses zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen dar. Dies ist ein Kernpunkt der Pflegeinitiative. Bessere Arbeitsbedingungen sind eine wichtige Voraussetzung, damit die Arbeitsplatzzufriedenheit und damit auch die Verweildauer im Beruf steigen. Die Zufriedenheit bei der Arbeit ist wiederum eine Voraussetzung dafür, die Qualität der Pflegeleistungen und die Patientensicherheit zu erhöhen.

SBK, SBK BE, SBK AG/SO, CH IGWS, LZCH, Notfallpflege Schweiz, OPS, SIGA, VFP, SNL, BBV, VPPS, IG swissANP, palliative ch, SBAP, SGI, SVBG, SHV, SVDE und VSAO unterstützen diesen Antrag. Auch der SBK VD und der SBK NE/JU sprechen sich für den Minderheitsantrag aus und erinnern daran, dass die Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf nationaler Ebene eine der Kernforderungen der Pflegeinitiative sei. CURACASA ruft zur Einführung eines GAV mit breitem Geltungsbereich auf. Nur eine gesetzliche Pflicht auf nationaler Ebene könne sicherstellen, dass sich die Arbeitsbedingungen insgesamt verbesserten. Dies sei eine Voraussetzung für eine höhere Arbeitszufriedenheit und folglich für eine längere Verweildauer im Beruf. Dabei handle es sich um einen wesentlichen Faktor zur Verbesserung der Pflegequalität und der Patientensicherheit.

Übrige Organisationen

Für Alliance F kann nur eine nationale gesetzliche Vorgabe die flächendeckende Verbesserung der Arbeitsbedingungen sicherstellen und letztlich dazu führen, dass wesentlich mehr Pflegefachpersonen ausgebildet und im Beruf gehalten werden können. Alliance F stellt in diesem Zusammenhang fest, dass Leistungserbringer in stereotyp männlichen Berufsgruppen zum Teil seit Jahrzehnten gesamtarbeitsvertraglich geregelte Arbeitsverhältnisse haben, die der stereotyp weiblichen Berufsgruppe der Pflegefachpersonen ebenso zustehen.

2.7.15 Stellungnahme zu Artikel 55b

Kantone

Die GDK, BS, AI, LU, SG, NE, GR, AG, TI, BE, FR, GL, BL, OW, TG, TI und JU begrüssen diese Steuerungsmöglichkeit. Sie ist aber zwingend auf alle Leistungserbringer auszuweiten, die Leistungen nach Artikel 25a KVG erbringen.

GE schlägt einen zweiten Indikator vor, mit dem sich die Neuzulassungen zulasten der OKP bremsen liessen: «Die Kantone können die Zulassung der Leistungserbringer nach Artikel 35 Absatz 2 Buchstabe dbis von der Erbringung des Bedarfsnachweises abhängig machen. In allen Fällen, in denen die jährlichen Kosten für die Pflegeleistungen nach Artikel 25a je versicherte Person in einem Kanton mehr als die jährlichen Kosten des gesamtschweizerischen