Vorlage
Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 34Fedlex · Vorlage
2.4.2.4 NS-Raubkunst
Ausgangslage und Herausforderungen
Das BAK betreibt die Anlaufstelle Raubkunst, das Kompetenzzentrum für Fragen im Zusammenhang mit der NS-Raubkunst auf Bundesebene. Das EDI und das EDA haben die Arbeiten des Bundes im NS-Raubkunstbereich im Zeitraum von 2011–2016 letztmals analysiert und die Ergebnisse publiziert.26 Der Bericht hält folgenden Handlungsbedarf fest: (1) Die Provenienzen sind von den Institutionen systematisch auf einen Handwechsel im Zeitraum 1933–1945 zu untersuchen. (2) Die Resultate der Provenienzforschung sind zu publizieren und die Zugänglichkeit der Archive ist zu verbessern. (3) Bei NS-Raubkunstfällen sind gerechte und faire Lösungen im Sinne der massgebenden internationalen «Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis konfisziert wurden» (Richtlinien der Washingtoner Konferenz) zu erreichen. Ausschlaggebend für die Einordnung eines Kunstwerks als NS-Raubkunst ist für den Bund, ob der Handwechsel im Zeitraum 1933–1945 eine konfiskatorische Wirkung hatte.
Der Bund hat die Provenienzforschung für die von ihm geführten eigenen Museen und Sammlungen zwischen 2017 und 2020 aktualisiert und die entsprechenden Resultate sollen publiziert werden. Es ist dem Bund ein Anliegen, dass auch die öffentlichen und privaten Eigentümer von Kulturgütern ihre Provenienzforschung weiterhin vorantreiben und die dafür notwendigen Mittel bereitstellen. Er hat darum im Zeitraum 2016–2020 Museen und Sammlungen Dritter 2 Millionen Franken für die Abklärung und Publikation der Provenienzen von Kunstwerken, insbesondere im Bereich der NS-Raubkunst, zur Verfügung gestellt (vgl. Ziff. 2.4.2.2). Dies ermöglichte die Durchführung von 27 Projekten. Die Resultate wurden publiziert und sind online abrufbar.27
Ziele und Massnahmen
Der Bund setzt sich mit den Arbeiten der Anlaufstelle Raubkunst weiterhin dafür ein, dass die Sammlungsbestände in der Schweiz systematisch auf Kunstwerke mit einem Handwechsel im Zeitraum 1933–1945 untersucht und die entsprechenden Resultate von den Museen publiziert werden, um so die Vorkriegseigentümer oder ihre Erben ausfindig zu machen. Diese Provenienzforschung unterstützt der Bund auch weiterhin finanziell mit Projektbeiträgen (vgl. Ziff. 2.4.2.2). Er engagiert sich für die Verbesserung der Zugänglichkeit der Archive und den Austausch mit dem Kunsthandel und den privaten Sammlern. Bei NS-Raubkunstfällen sollen gerechte und faire Lösungen im Sinne der massgebenden internationalen Richtlinien erzielt werden.28
2.4.2.5 Internationaler Kulturgütertransfer
Ausgangslage und Herausforderungen
Die Arbeiten im Bereich des internationalen Kulturgütertransfers haben die Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes im In- und Ausland zum Ziel. Sie sollen gewährleisten, dass die Schweiz nicht als Umschlagplatz für den illegalen Kulturgütertransfer missbraucht wird. Mit dem Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (Kulturgütertransfergesetz, KGTG)29 verfügt die Schweiz über die dafür notwendige gesetzliche Grundlage, welche auf der UNESCO Konvention von 1970 basiert.
In der Förderperiode 2016–2020 schloss der Bund zur Sicherung des kulturellen Erbes bilaterale Vereinbarungen mit Peru und Mexiko über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut ab. Er unterstützte ferner in den Jahren 2016–2020 Projekte zum Schutz von Kulturgütern, die besonders bedroht waren (z. B. Workshops für arabische Länder betreffend Schutzmassnahmen für das kulturelle Erbe bei Konflikten und Naturkatastrophen). Der Abschluss von bilateralen Vereinbarungen sowie die Unterstützung von Projekten zur Erhaltung des bedrohten kulturellen Erbes machten im internationalen Kontext deutlich, dass sich die Schweiz für den legalen Kulturgüteraustausch engagiert und sich gegen illegale Aktivitäten in diesem Bereich aktiv einsetzt.
Ziele und Massnahmen
Bilaterale Vereinbarungen sind weiterhin gezielt und nach Dringlichkeit geordnet abzuschliessen. Die Beiträge zu Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes werden weitergeführt und jährlich ausgeschrieben. Es sind prioritär Projekte zu unterstützen, die dem Schutz und Erhalt von besonders gefährdeten beweglichen Kulturgütern dienen. Projekten in oder mit Ländern, mit denen die Schweiz eine bilaterale Vereinbarung über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut abgeschlossen hat, kommen dabei eine Priorität zu.
2.4.3 Schweizerische Nationalbibliothek
Die NB ist eine Gedächtnisinstitution des Bundes. Sie überliefert gedruckte und digital gespeicherte Texte, Bilder und Töne, die einen Bezug zur Schweiz haben. Gemeinsam mit anderen Bibliotheken, Archiven und Museen trägt sie zur Erhaltung des kulturellen Erbes der Schweiz bei.
Ausgangslage und Herausforderungen
Gebäude
Im ehemaligen Bücherturm des 1931 erbauten Gebäudes wurden nach der Erstellung der Tiefenmagazine Ost und West in den Jahren 1997 und 2009 Arbeitsplätze für das Publikum und die Mitarbeitenden sowie Lesesäle für die Spezialsammlungen eingerichtet. 2017 stellte sich aufgrund von Messungen heraus, dass dieser Mittelteil des Gebäudes nicht den heute geltenden Normen bezüglich Erdbebensicherheit entspricht und umfassende Sanierungsmassnahmen notwendig sind. In einer Interimsphase bis mindestens Ende 2023 ist die Benutzung des Gebäudes nur eingeschränkt möglich. Für mehr als 50 Büroarbeitsplätze sowie die Lesesäle mit Sammlungen und Infrastrukturen mussten alternative Lösungen gefunden werden, danach wird eine Nutzung des gesamten Gebäudes während mehreren Jahren ganz ausgeschlossen sein. Es konnte bereits ein geeigneter, zentraler Ersatzstandort in der Stadt Bern gefunden werden: Der ganze Betrieb wird während der Sanierung im aktuell noch vom Bundesamt für Informatik und Technologie (BIT) genutzten Gebäude an der Monbijoustrasse 74 untergebracht, und auch die Dienstleistungen für das Publikum werden hier so umfassend wie möglich erbracht werden.
26 Bericht EDI/EDA vom 19. Oktober 2016 über den Stand der Arbeiten des Bundes im Bereich der NS-Raubkunst im Zeitraum von 2011-2016, einsehbar unter: www.bak.admin.ch > Kulturerbe > Raubkunst
27 Abrufbar unter: www.bak.admin.ch > Kulturerbe > Raubkunst > Provenienzforschung in der Schweiz > Provenienzforschung Dritter
28 Abrufbar unter: www.bak.admin.ch > Kulturerbe > Raubkunst > Internationale Grundlagen
29 SR 444.1