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Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten
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Digitale Sammlung
Das Volumen der digital veröffentlichten Informationen übersteigt heute das Volumen der gedruckten Informationen bei weitem. Die Antwort auf diese Entwicklung besteht im Aufbau der digitalen Sammlung «e-Helvetica». Gesammelt werden digitale Publikationen, die ausschliesslich online konsultiert werden und nicht auf einem physischen Träger vermittelt werden. Beispiele dafür sind Websites, e-Books, elektronische Zeitschriften oder Tondokumente. Digitale Publikationen treten in immer neuen, komplexen, dynamischen Formen auf, was eine kontinuierliche Anpassung der Sammlungstätigkeit und der technischen Speicherungsarbeiten erfordert. Heute wird erst ein verschwindend kleiner Teil der digitalen Publikationen gesammelt. Der Ausbau der digitalen Sammlung ist mit grossem Aufwand und beachtlichen Kostenfolgen verbunden.
In Bezug auf die analogen Dokumente besteht die Erwartung, dass diese jederzeit und überall online konsultiert werden können. Ein Digitalisierungsprogramm ermöglicht der interessierten Bevölkerung den Online-Zugang zu einer wachsenden Menge an digitalisierten Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, Bild- und Tondokumenten. Dank enger Zusammenarbeit mit den Kantonsbibliotheken und den Verlagen konnten bisher über 31 000 Bände bzw. fast 20 Millionen Seiten digitalisiert werden. Trotz hohem Mitteleinsatz der NB und ihren kantonalen sowie privaten Partnern ist heute erst zirka 1 Prozent der analogen Sammlung digitalisiert. Die Digitalisierung des analogen Kulturerbes erfordert auch zukünftig beachtliche personelle und finanzielle Mittel.
Digitale Langzeitarchivierung
Die Nutzung digitaler Informationen gehört heute zu unserem Alltag. Nicht selbstverständlich sind die langfristige Erhaltung und Nutzbarkeit dieser Daten. Angesichts der immensen Datenmenge muss zusammen mit den Akteuren aller föderalen Ebenen geklärt werden, welche Daten von wem erhalten werden sollen. Die Gewährleistung der langfristigen Erhaltung und Nutzbarkeit digitaler Daten ist komplex. Aufgrund der hohen Kosten ist diese Aufgabe nur kooperativ zu bewältigen.. Hier sind neben Kantonsbibliotheken und Staatsarchiven auch die NB und das Schweizerische Bundesarchiv als Gedächtnisinstitutionen des Bundes in der Pflicht.30
Ziele und Massnahmen
Zusätzlich zu den bisherigen Massnahmen wird in der Finanzierungsperiode 2021–2024 den dargestellten Herausforderungen wie folgt begegnet:
Gebäude
Es ist ein Bauprojekt unter der Federführung des BBL zu lancieren, wobei der sorgfältige Umgang mit dem denkmalgeschützten Gebäude ein besonderes Augenmerk erfordert. Während des Provisoriums und des Umbaus gilt es, den Betrieb und die Nutzung der Sammlungen vor Ort und online bestmöglich aufrechtzuerhalten. Die Sanierungsmassnahmen werden dabei als Chance begriffen, die Bibliothek gebäudetechnisch in die Zukunft zu führen, unter sorgfältiger Wahrung ihrer baukulturellen Qualität. Eine Rückkehr ins Gebäude Hallwylstrasse 15 ist zirka 2027 vorgesehen.
Digitale Sammlung
Die in Erarbeitung begriffene «Digitale Strategie NB 2019 und darüber hinaus» soll die Eckwerte der NB im Umgang mit der digitalen Transformation festlegen. Dabei geht es darum, die Sammlungspolitik bei den original digitalen Publikationen zu definieren, die Schwerpunkte in der Digitalisierung des analogen Kulturerbes festzulegen, den Ausbau digitaler Geschäftsprozesse voranzutreiben, eine Open Data Policy zu verabschieden und den Umgang mit urheberrechtlichen bzw. datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu regeln. Um den Ausbau der digitalen Sammlung voranzutreiben, wird die Einführung einer Pflichtabgabe für digitale Publikationen (Dépôt légal) geprüft. Die erwähnte Strategie soll nach ihrer Finalisierung in der Förderperiode 2021–2024 fortlaufend umgesetzt werden.
Digitale Langzeitarchivierung
Seit 2017 engagiert sich der Bund zusammen mit den kantonalen Akteuren für den Aufbau eines spartenübergreifenden Netzwerkes, das die Langzeiterhaltung und -verfügbarkeit des schweizerischen digitalen Kulturerbes sichert. Diese Bemühungen werden angesichts der Dringlichkeit der Massnahmen für die Erhaltung des digitalen Gedächtnisses der Schweiz auch in der kommenden Förderperiode 2021–2024 intensiv weitergeführt. Um ihre eigene digitale Sammlung langfristig zu verwalten, vermitteln und erhalten, nimmt die NB in der Förderperiode 2021–2024 ein Langzeitarchivierungs-System in Betrieb.
2.5 Baukultur
Denkmäler, Ortsbilder und archäologische Stätten gelten als Ressource für Gesellschaft und Wirtschaft. Unser Kulturerbe trägt dazu bei, dass sich die Bevölkerung verwurzelt und heimisch fühlen kann. Schöne Altstädte, intakte Quartiere und gut erhaltene Dörfer und Kulturlandschaften sind auch ein wichtiger Erfolgsfaktor für den Schweizer Tourismus. Wie wir mit dem Baubestand in unserem Land umgehen, ist für die zukünftige Entwicklung unseres Lebensraumes entscheidend. Die gesellschaftliche Bedeutung des kulturellen Erbes und der Nutzen seiner Erhaltung werden erst als Teil einer umfassenden qualitativen Betrachtung der gesamten gebauten Umwelt sinnhaltig. Es ist deshalb eine neue und erweiterte, kulturelle Sicht auf die gebaute Umwelt nötig. Dieses Konzept «Baukultur» versteht die Erhaltung und Pflege des kulturellen Erbes zusammen mit dem zeitgenössischen Schaffen als Einheit. Baukultur umfasst alle menschlichen Tätigkeiten, die den gebauten Lebensraum verändern. Die gemeinsame Anstrengung für eine bewusste, debattierte und qualitätsvolle Gestaltung aller baulichen Zeugnisse ist ein Ausdruck von hoher Baukultur einer Gesellschaft. Alle Resultate raumwirksamen Handelns, vom handwerklichen Detail über die Architektur bis zur Planung landschaftsprägender Infrastrukturbauten, sind Ausdruck von Baukultur. Baukultur betrifft auch die Prozesse der Gestaltung und daher neben der architektonischen und konstruktiven Gestaltung von Hoch- und Ingenieurbauten auch planerische und bauliche Massnahmen im Siedlungsbau sowie der Landschaftsgestaltung. Das übergeordnete Ziel ist eine hohe Baukultur, welche die Qualität unserer gebauten Umwelt als Ganzes verbessert. Dieses umfassende Verständnis von Baukultur wurde im Januar 2018 in der Erklärung von Davos für eine hohe Baukultur31 verankert, welche die europäischen Kulturministerinnen und Kulturminister auf Einladung der Schweiz an einer Kulturministerkonferenz im Rahmen des World Economic Forum WEF im Januar 2018 verabschiedet haben. Es liegt der zukünftigen Kulturerbepolitik des Bundes zugrunde.
Verschiedene globale Entwicklungen werden die gebaute Umwelt in besonderem Masse betreffen. Die Effekte des Klimawandels, der massive Verlust an Biodiversität, die Digitalisierung, die zukünftige Energieversorgung und auch der demographische Wandel werden vor dem Hintergrund einer zunehmend verletzlichen Umwelt grossen Einfluss auf die Art und Weise des Bauens in der Schweiz haben und innovative
30 D. Burda, A. Dungga Winterleitner und B. Estermann: Digitale Langzeitarchivierung in der Schweiz. Ergebnisse einer Studie im Auftrag der Schweizerischen Nationalbibliothek, Bern 2017.
31 Erklärung von Davos 2018 für eine hohe Baukultur in Europa, einsehbar unter: www.davosdeclaration2018.ch