Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 34 Seiten

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1. Ausgangslage

Gemäss Artikel 27 Kulturförderungsgesetz (KFG) unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung für jeweils vier Jahre eine Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes. Darin bestimmt er seine kulturpolitischen Schwerpunkte für diesen Zeitraum.

2. Zum Vernehmlassungsverfahren und zum Konzept der Auswertung

2.1 Vernehmlassungsverfahren

Am 29. Mai 2019 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum Entwurf der Botschaft zur Kulturförderung für die Periode 2021–2024 (Kulturbotschaft). Die Adressaten der Vernehmlassung konnten bis zum 20. September 2019 Stellung nehmen.

Neben den Kantonen wurden 12 politische Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (nachfolgend: Wirtschaftsverbände) sowie weitere 181 zumeist in Kultur und Bildungswesen tätige Organisationen begrüsst. Insgesamt wurden 230 Adressaten zur Stellungnahme eingeladen.

Zusammen mit den spontanen Stellungnahmen sind 305 Antworten eingegangen. Eine Stellungnahme haben eingereicht: 26 Kantone, 6 politische Parteien, 2 Wirtschaftsverbände, 3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie 268 Organisationen und Interessierte. Einzelheiten sind aus dem Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmer (Ziff. 5.1) und aus der statistischen Übersicht (Ziff. 5.3) ersichtlich.

2.2 Auswertung

Angesichts der grossen Bandbreite und der Mannigfaltigkeit der Antworten können in der Auswertung nur die häufigsten und wichtigsten Punkte aus den Stellungnahmen angesprochen werden. Es ist auch nicht möglich, die Begründungen und Argumentationen im Einzelnen wiederzugeben, ohne dass der Bericht an Übersichtlichkeit verlieren würde. Massgebend bei der Auswertung war der Grundsatz, die Kernaussagen in reduzierter, aber möglichst unverfälschter Form im Bericht festzuhalten.

Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die eingereichten Stellungnahmen. Auf die summarische Zusammenfassung der Ergebnisse der Vernehmlassung (Ziff. 3) folgt eine Darstellung der Reaktionen zu sechs Kernthemen (Ziff. 4). Im Anhang finden sich das Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmer und eine statistische Übersicht (Ziff. 5). Für weitere Einzelheiten wird auf die Vernehmlassungsantworten verwiesen, die auf der Homepage der Bundeskanzlei einsehbar sind.1

1 Abrufbar unter: www.bk.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2019