Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/48: Teilrevision SpoFöV, VSpoFöP, J+S-V-BASPO und IBSV · 23 Seiten

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3. Vernehmlassung

3.1. Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat hat am 21. Juni 2019 das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur Teilrevision der SpoFöV, der VSpoFöP, der J+S-V-BASPO und IBSV ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis 16. Oktober 2019.

3.2 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren

Neben den Kantonen wurden die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und weitere interessierte Kreise - darunter auch die nationalen Sportverbände - begrüsst.

Im Rahmen der Vernehmlassung gingen insgesamt 79 Stellungnahmen ein (26 Kantone, 53 Parteien und weitere interessierte Organisationen).

3.3 Darstellung der Ergebnisse im Vernehmlassungsbericht

Die Vernehmlassenden werden in der Regel mit Abkürzungen (vgl. Anhang 5.2) zitiert. Bei Institutionen, für die keine offiziellen oder mehrdeutigen Abkürzungen vorliegen, wurden aus Praktikabilitätsgründen ad hoc neue Abkürzungen geschaffen.

Für den Vernehmlassungsbericht wurden die Teilnehmenden in zwei Kategorien (Kantone bzw. Parteien und weitere interessierte Kreise) eingeteilt. Die Reihenfolge innerhalb einer Kategorie ist zufällig und drückt keine inhaltliche Wertung aus.

Die grundsätzliche Einschätzung der Vorlage durch die Vernehmlassenden ist in Ziffer 4.1 zusammengefasst.

4. Ergebnisse der Vernehmlassung

4.1 Grundsätzliche Einschätzung der Vorlage

Alle Kantone begrüssen grundsätzlich die Teilrevision und die damit verbundene Stärkung der Sport- und Bewegungsförderung. Insbesondere die Aufnahme neuer J+S-Sportarten, die Erhöhung der Beiträge für J+S-Lager und die Vereinfachung der Weiterbildung für J+S-Leitende finden breite Zustimmung.

Auch die Parteien und die weiteren interessierten Kreise, namentlich die Sport- und Jugendverbände haben die Revision insgesamt positiv aufgenommen. Teilweise kontrovers beurteilt werden die Kriterien für die Aufnahme neuer Sportarten und die Subventionierung der Sport- und Jugendverbände für ihre Basisleistungen in der J+S-Kaderbildung. Zudem wird teilweise ein stärkeres Engagement des BASPO gefordert bei der allgemeinen Sport- und Bewegungsförderung, bei der Aus- und Weiterbildung von Sportlehrpersonen und bei Entwicklungsprojekten.

Auf Bemerkungen zu einzelnen Bestimmungen wird unter Ziff. 4.2 eingegangen.