Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/48: Teilrevision SpoFöV, VSpoFöP, J+S-V-BASPO und IBSV · 23 Seiten
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bände, verlangen aber, dass nicht nur ein einziger Jugendverband subventioniert werden kann, dass die beitragsberechtigten Grundleistungen enger umschrieben und dass redaktionelle Arbeiten oder Programmarbeiten ausgeschlossen werden. Auch AF+, SVKT, Sport Union und Naturfreunde beantragen, dass nicht nur ein (1) Verband pro Sportart subventioniert wird und dass auch kleinere Verbände Ausbildungspartner des BASPO mit allen bisherigen Rechten und Pflichten bleiben können.
SPV und PluSport beantragen, dass die Behindertensportverbände gleich behandelt werden wie die Sportverbände und ebenfalls für ihre Basisleistungen subventioniert werden.
Swiss Olympic bittet um Prüfung, ob auf die Plafonierung verzichtet oder der Plafond erhöht werden kann, allenfalls unter Berücksichtigung zusätzlicher Kriterien (Anzahl Kinder/Jugendliche, Kursvolumen, Anzahl aktive J+S-Leiterpersonen etc.).
Fussball kritisiert ebenfalls den Maximalbetrag und verlangt eine markante Anpassung des Plafonds nach oben (Vorschlag: Verdoppelung auf CHF 400'000.-) und zusätzliche Kriterien, welche die Grösse eines Verbandes berücksichtigen.
Aus Sicht von Leichtathletik kann der Mindestbeitrag zur unerwünschten Aufspaltung von Sportarten führen.
4.2.1.3 Verstärkte Förderung von J+S-Kursen und -Lagern mit Kindern oder Jugendlichen mit einer Behinderung (Art. 49 Abs. 1 und Anhang 6 VSpoFöP)
AI, FR, GR, JU, LU, OW, SH, SO, SZ, TI, VD und VS begrüssen die Massnahmen zur besseren Integration von Kindern oder Jugendlichen mit einer Behinderung.
Die stärkere Unterstützung solcher Integrationsmassnahmen wird ebenfalls von GLP, Städteverband und GFCH, begrüsst. SPS, Swiss Olympic, Paralympic, SPV PluSport, Special Olympics, Schwimmen, Unihockey, SATUS, Volley, Handball, Badminton, Ski, Segeln, Kanu, Rudern, Leichtathletik, Fussball, Judo, Schiessen, GoSnow, AeCS und SAC befürworten zusätzlich, dass für integrative Angebote künftig nur noch bei Bedarf eine zusätzliche Person mit einer besonderen Weiterbildung eingesetzt werden muss.
AI, AR, GR und SH fordern, dass der Nachweis der Behinderung nicht von einem IV-Ausweis abhängig ist, sondern die Definition nach Art. 2 des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligung von Menschen mit Behinderung (BehiG, SR 151.3) übernommen wird und auch andere Nachweisformen für die Behinderung akzeptiert werden. Sinngemäss gleiche Haltungen vertreten SGV, Swiss Olympic, Paralympic, SPV, PluSport, Special Olympics, Schwimmen, Unihockey, SATUS, Volley, Handball, Badminton, Ski, Snowsports, Segeln, Kanu, Rudern, Leichtathletik, Fussball, Judo, Schiessen, AeCS, Seilbahnen Schweiz, SAC und GoSnow. Sie begrüssen zudem mehrheitlich, dass das BASPO zusammen mit den Behindertensportverbänden nicht nur die integrativen J+S-Angebote fördern will, sondern auch Kurse und Lager, die exklusiv für Kinder oder Jugendliche mit einer Behinderung angeboten werden. Special Olympics erachtet den zusätzlichen Beitrag von CHF 10.- pro Teilnehmerstunde als zu tief, weil damit kein zusätzlicher Leiter finanziert werden könne. Die Jugendverbände haben gemäss PBS, CEVI, JUBLA, SAJV und AF+ bisher kaum von den zusätzlichen J+S-Beiträgen profitiert und behinderte Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer persönlichen Verfassung in die Lager integriert. Sie wollen aber jetzt die zusätzliche Förderung bekannter machen.
4.2.1.4 Vollständige Kostenübernahme für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs (öV) beim Besuch von J+S-Aus- und Weiterbildungskursen (Art. 50 Abs. 2 und Anhang
7 VSpoFöP)
BE, FR, GE, OW, TI, VD und VS begrüssen es, dass der Bund die öV-Kosten vollständig