Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/57: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) · 50 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen

natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)

Personen» zu streichen. Die FDP bemerkt, dass die Ausweitung des Zugriffs auf Dritte nicht ganz unproblematisch sei.

Seitens der Organisationen wird von einer Stelle auf die Existenz spezifischer

Gemeindeformen aufmerksam gemacht (SVBK). Weiter wird sowohl eine restriktive

Handhabung (SKS) wie auch eine Ausweitung des Zugangs für die Nutzung durch private Organisationen gefordert (SGV, Verband Creditreform):

Der SVBK fordert, dass die Nutzerkategorie «Bürgergemeinde, Burgergemeinden und burgerliche Korporationen» bei der Erarbeitung von Ausführungsbestimmungen zum Gesetz einbezogen werden. Die SKS fordert, die Zugriffskategorie «Personen» eng zu definieren und einen Zugriff von Einzelpersonen auszuschliessen. Der SGV lehnt die Vorlage ab und spricht sich für einen Zugang von privaten Organisationen und der Wirtschaft aus. Gleiches beantragt der Verband Creditreform mit Verweis auf Art. 13 DSG.

6.2.1.3 Zweck und Nutzen

Eine Mehrheit von 23 Kantonen10 begrüsst die Schaffung eines NAD explizit, wobei zwei dieser Kantone (AR, GR) den Entwurf in der vorliegenden Form ablehnen.

Unter den befürwortenden Kantonen bestätigt die Mehrheit den Nutzen des Dienstes (AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SH, UR, m.E. VS, ZG, ZH):

LU bestätigt, dass der Zweck der Vorlage einem Bedürfnis der Verwaltung entspricht. BL, GE, JU und AR führen aktuelle Problemstellungen bei der Adresssuche oder betreffend Datenqualität aus. Mehrere Kantone teilen die Ansicht, dass die Verwaltungsabläufe mit einem NAD vereinfacht werden (BL, GE, LU, NE, OW, SH, UR, ZH) und die Behörden ihre Aufgaben effizienter erfüllen könnten (AR, BL, BS, FR, LU, SH, UR, ZH). Einige Kantone erwarten zuverlässige Daten und eine Verbesserung der Datenqualität (NE, OW, VS),

begrüssen einen möglichen Mehrwert für die Bevölkerung (GL, VS) oder sehen allgemein einen Nutzen (GL). BE bemerkt gewisse Redundanzen zu kantonalen Datenlösungen, sieht aber den Vorteil, dass sich diese auf Anfragen zu sensiblen Daten konzentrieren könnten.

Vier Kantone lehnen die Vorlage ab (AR, GR, TI, VD). Unter diesen Kantonen stellt TI explizit in Frage, ob der angestrebte Nutzen des Dienstes gemäss der vorgelegten Konzeption – insbesondere bezüglich der Datenaktualität – erreicht werden könne.

Die Frage des Nutzens wird von mehreren Kantonen an anderer Stelle differenzierter diskutiert, auch mit Blick auf die Daten (Art. 4 und 8), die Datenqualität (Art. 5) und/oder die die Koppelung an die AHVN (Art. 6 und 7).

Die Parteien äussern sich zum Nutzen des NAD sowohl positiv (BDP, SP, SVP) als auch kritisch (CVP, FDP):

Die SP steht der Schaffung eines NAD mit Blick auf die Vereinfachung der Kommunikation zwischen Behörden und Bevölkerung positiv gegenüber. Die SVP betont den Aspekt des Effizienzgewinns, wobei unnötige Abfragen bei Kantonen und Gemeinden mit dem neuen System obsolet werden müssten. Die BDP erachtet die Einführung eines NAD als sinnvoll und sieht einen klaren Mehrwert in den Bereichen Effizienz, Datenqualität und

Kommunikation. Die CVP sieht den möglichen Nutzen, befürchtet aber einen Mehraufwand bei den Gemeinden. Die FDP stellt sich nicht gegen ein Instrument zwecks

10 AG, AI, AR, BE, BL, BS, GE, GL, GR, LU, NE, FR, NE, OW, SG, SH, SO, TG, UR, VS, ZG ZH.