Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/57: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) · 50 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen

natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)

Effizienzsteigerung der Verwaltung, lehnt die Vorlage aufgrund offenerer Fragen jedoch ab und fordert eine Präzisierung des Kosten-Nutzen Verhältnisses.

Seitens der Organisationen begrüsst ein Teil der Verbände auf Gemeindeebene die Vorlage (Gemeindeverband, SSV). Das Bedürfnis für einen NAD wird auch vom VSED bestätigt, der die Vorlage in der aktuellen Form aber abgelehnt.

Der Gemeindeverband erwartet eine Effizienzsteigerung von Verwaltungsabläufen zum Nutzen von Bevölkerung und Wirtschaft. Der SSV erachtet den Aufbau eines NAD

grundsätzlich ebenfalls als sinnvoll und notwendig. Er bestätigt den im Bericht skizzierten Nutzen, was zu einem Mehrwert für die Gemeinden führe. Aus Sicht einiger Mitglieder sei der aber Lösungsansatz nicht effizient und wichtige Synergien würden zu wenig

berücksichtigt. Der VSED bestätigt, dass häufig nicht bekannt sei, bei welcher Gemeinde eine Adressauskunft nachgefragt werden muss. Der geplante Dienst habe darum tatsächlich seine Berechtigung, wobei das Bedürfnis nach einer «zentralen Datenbank» mit der

Digitalisierung sehr stark angestiegen sei. Das Ziel, die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, werde mit dem NAD gemäss Vorentwurf aber nur unzureichend erreicht. Der VSED erwartet Mehraufwände für die Einwohnerdienste.

Einzelne Organisationen konkretisieren den Nutzen des geplanten Dienstes in ihrem

spezifischen Tätigkeitsbereich (Sicherheitsfonds BVG, CP, ASIP, Santésuisse, Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz, Verband Creditreform) oder allgemein (Verein eGov).

Das CP spricht sich gegen die Vorlage aus, bestätigt aber die Schwierigkeit der Adresssuche und die Vorteile eines solchen Systems aus Sicht einer Ausgleichskasse. Der

Sicherheitsfonds BVG erläutert, dass die Suche nach Personen mit einem (vergessenen) Vorsorgekonto sehr aufwändig sein könne und der NAD eine wesentliche Vereinfachung darstellen würde. Gleiches bestätigt auch die Stiftung Auffangeinrichtung BVG bezüglich Vereinfachung des Geschäftsverkehrs und um kontaktlose Vorsorgeguthaben zu vermeiden. eAHV/IV stellt fest, dass der NAD für die Erfüllung der Aufgaben in der 1. Säule eine grosse Bedeutung hätte. ASIP konstatiert, dass die Effizienz der Versicherten- und

Rentneradministration in den Vorsorgeeinrichtungen gesteigert werden könne, was deren Verwaltungskosten senke. Santésuisse erläutert die Herausforderungen der

Krankenversicherer und den möglichen Mehrwert des NAD bei Abmeldungen ins Ausland und späterer Wohnsitznahme in einem anderen Kanton. Curafutura bestätigt, dass der Aufbau eines NAD von grosser Bedeutung sei, um den Verwaltungsaufwand für die

Behörden sowie für die Krankenversicherer zu reduzieren, und erwartet positive Effekte auf die korrekte Prämienbemessung und Abwicklung der KVG-Leistungsansprüche. Die

Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz erläutert, dass die

Betreibungs- und Konkursämter immer wieder nach dem Wohnsitz von verschiedenen Arten von Schuldnern forschen müssten. Die Einwohnerdienste könnten über den Verbleib einer Person nicht immer Auskunft geben und dem Handelsregister würden Wohnsitzwechsel sehr oft nicht gemeldet. Der NAD wäre eine Hilfe, damit es zu möglichst wenigen Publikationen kommt. Der Verein eGov-Schweiz unterstützt das Vorhaben ausdrücklich und sieht in der Vereinfachung des Abgleichs von Adressdaten Vorteile.

Andere Organisationen kritisieren, dass die Voraussetzungen nicht gegeben sind, damit auch Private (mit gesetzlichem Auftrag) einen Nutzen realisieren können (Verband

Creditreform, SGV, BKW) oder bezweifeln den Nutzen (Swico)