Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/61: Änderung des DNA-Profil-Gesetzes · 50 Seiten

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Frau dieselbe mitochondriale DNA wie ihre Kinder, wie die Kinder ihrer Töchter und so weiter von Generation zu Generation, bis dann allenfalls eine Mutation eintritt. So wird es ermöglicht, «zur Feststellung der Identität einer unbekannten weiblichen Person auch entfernte Verwandte in mütterlicher Linie heranzuziehen».35 Der Wahrscheinlichkeitsberechnung gestützt auf eine bestimmte Sequenz mitochondrialer DNA kommt Beweiswert zu. Speziell relevant ist diese Eigenschaft der mitochondrialen DNA bei der Durchführung von erweiterten Suchläufen mit Verwandtschaftsbezug, wenn das Spurenprofil von einer weiblichen Person stammt (siehe hierzu näher hinten, Ziff. 2.1.3).

Das Ergebnis der Analyse der mitochondrialen DNA ist die Bestimmung des sog. Haplotyps (verkürzt aus «haploider Genotyp»). Der Haplotyp einer bestimmten Person ergibt sich aus den positionsbezogenen Unterschieden zur revidierten Cambridge Referenz Sequenz (rCRS) in der Kontrollregion der mitochondrialen DNA.

Der eruierte Haplotyp wird für 1:1-Vergleiche verwendet. Im Unterschied zum Y-DNA-Profil hat er nicht die Form eines einfachen Zahlencodes, sondern wird durch das Analyselabor in Berichtsform aufgezeigt. Aus diesem äusserlichen Grund eignet er sich nicht für den Abgleich in einem Informationssystem. Weil zudem diese spezielle Analyse der DNA in der Praxis nur selten vorgenommen wird, würde es auch an der für regelmässige Abgleiche relevanten Vergleichsmenge von Daten fehlen. Es wird somit davon abgesehen, das Ergebnis der Analysen der mitochondrialen DNA in das Informationssystem nach Artikel 10 DNA-Profil-Gesetz aufzunehmen.

1.2 Verhältnis zur Legislaturplanung sowie zu Strategien des Bundesrates

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 27. Januar 201636 zur Legislaturplanung 2015–2019 noch im Bundesbeschluss vom 14. Juni 201637 über die Legislaturplanung 2015-2019 angekündigt. Sie setzt entsprechende parlamentarische Vorstösse um (siehe nachfolgend Ziff. 1.3).

Es bestehen keine Schnittstellen zu einer geltenden Strategie des Bundesrates.

1.3 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Mit dieser Gesetzesvorlage werden die Motion 15.4150 Vitali, Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger, und das Postulat 16.3003 der Rechtskommission des Nationalrates, Prüfung der Aufbewahrungsfristen für DNA-Profile, erfüllt.

35 Wirth/Schmeling, S. 328. Zur mitochondrialen DNA generell: Beck, S. 61 f.; Butler, S. 363 und 375; Coquoz et al., S. 31 f. und 151 ff.;

36 BBl 2016 1105

37 BBl 2016 5183