Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/61: Änderung des DNA-Profil-Gesetzes · 50 Seiten

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Die häufigsten Anlasstaten (Straftatbestände) für die Erstellung von DNA-Profilen sind Diebstahl (Art. 139 StGB27) und «Einbruchdiebstahl» (Verbindung von Diebstahl und Hausfriedensbruch nach Art. 186 StGB, allenfalls verbunden mit Sachbeschädigung nach Art. 144 StGB). Auf Diebstahl entfielen 2018 16% der Spur-Person-Treffer im Informationssystem, auf Einbruchdiebstahl 51%. Schwere Gewalttaten werden deutlich seltener begangen, entsprechend tiefer ist die Anzahl Treffer: vorsätzliche Tötung/Tötungsdelikte (Art. 111 StGB und einzelne weitere Straftatbestände): 1,5%; Raub (Art. 140 StGB): 3,0%; Vergewaltigung (Art. 190 StGB) und weitere strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität: 2,1%.28

In der Botschaft zur Schaffung des DNA-Profil-Gesetzes zeigte der Bundesrat im Jahr 2000 gestützt auf die Erfahrungen im Ausland mit der damals seit rund 15 Jahren eingeführten forensischen DNA-Analyse auf, in welchen Bereichen dieses Instrument hauptsächlich von Bedeutung ist:

- «Bei schweren Straftaten gegen Leib, Leben und körperliche Integrität, bei denen Täter und Opfer im eigentlichen Sinn gewaltsam aufeinandertreffen und sich gegenseitig und das Umfeld mit Spuren versehen.

- Bei Straftaten gegen das Eigentum, bei denen die Täter Spuren hinterlassen, sei es durch die Gewaltanwendung an Sachen oder durch Unachtsamkeit.

- Bei der wiederholten Begehung der oben erwähnten Straftaten durch den gleichen Täter (Serien- bzw. Wiederholungstäter) oder durch die gleiche Tätergruppe (Einbrecherbanden).»29

Der besondere Nutzen der DNA-Analyse für die Strafverfolgung war in den eidgenössischen Räten bei der Schaffung des DNA-Profil-Gesetzes unbestritten.30 Nach über achtzehn Jahren der Verwendung der DNA-Analyse in der Schweiz kann diese Einschätzung nur bestätigt werden.31 Die DNA-Analyse ist aus der Strafverfolgung nicht mehr wegzudenken.

Zusatzanalysen: Bestimmung des Y-DNA-Profils und der mitochondrialen DNA

Mittels der Bestimmung des Y-DNA-Profils und der mitochondrialen DNA lassen sich unter anderem Ahnenlinien feststellen, und zwar beim Y-DNA-Profil die väterliche und bei der mitochondrialen DNA die mütterliche Linie.32 Diese beiden Arten von Zusatzanalysen spielen bei der «klassischen» DNA-Analyse zur Täteridentifikation eine Rolle, vor allem dadurch, dass sie es ermöglichen, für ein bestimmtes Spurenprofil einen Tatbezug auszuschliessen. Sie ermöglichen es aber auch, bei der Durchführung einer Massenuntersuchung und eines erweiterten Suchlaufs mit Verwandtschaftsbezug dank der Kenntnis von Verwandtschaftsverhältnissen den zu untersuchenden Personenkreis näher einzugrenzen.

Y-DNA-Profil

Männer besitzen ein X-Chromosom von ihrer Mutter und ein Y-Chromosom von ihrem Vater. Frauen erhalten sowohl ein X-Chromosom von ihrer Mutter als auch eines von ihrem Vater. Im Zuge der Erstellung des Standard-DNA-Profils lässt sich mittels Typisierung eines einzelnen, bestimmten Bereichs der Geschlechtschromosomen der Spurengeberin oder des Spurengebers (Fragmentlängenbereich) dessen Geschlecht bestimmen (vgl. vorne, Übersicht). Entscheidend ist vorliegend: Nur männliche Personen verfügen über ein Y-Chromosom. Das Y-Chromosom wird 1:1 vom Vater an seine Söhne vererbt.33 Das bedeutet, dass alle männlichen Personen aus der

27 SR 311.0

28 fedpol, Biometrische Identifikation, Statistik für das Jahr 2018, auf: www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/personenidentifikation/dna-profile/anzahl_identifikationen.html.

29 Botschaft DNA-Profil-Gesetz, BBl 2001 32.

30 Vgl. die Voten in der Eintretensdebatte im Nationalrat (Erstrat) in: AB 2002 N 1224 ff.

31 Vgl. etwa: BSK StPO-Christoph Fricker/Stefan Maeder, Vor Art. 255 N 2. Am 1. Juli 2000 nahm das DNA-Profil- Informationssystem seinen Betrieb auf, gestützt auf die bis 31. Dezember 2004 befristete Verordnung vom 31. Mai 2000 über das DNA-Profil-Informationssystem (EDNA-Verordnung; AS 2000 1715). DNA-Analysen waren aber schon vor der Schaffung der Datenbank durchgeführt worden.

32 Butler, S. 363. Diese Marker werden deshalb als «lineage markers» bezeichnet (a.a.O.).

33 Dies im Unterschied zu den STR-Loci, auf deren Grundlage das DNA-Profil erstellt wird: Diese ändern sich aufgrund der Erbgesetze von Generation zu Generation.