Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/61: Änderung des DNA-Profil-Gesetzes · 50 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 42Fedlex · Erläuternder Bericht

4 Auswirkungen

4.1 Auswirkungen auf den Bund

Die durch Phänotypisierung festgestellten Merkmale werden ausserhalb des vom Bund betriebenen Informationssystems nach Artikel 10 DNA-Profil-Gesetz (CODIS) bearbeitet, wie auch ausserhalb von IPAS (vgl. vorne, Ziff. 2.1.1, Rechtliche Schranken gemäss vorgeschlagener Regelung). Es resultiert aus der Anwendung dieser strafprozessualen Massnahme somit kein zusätzlicher Aufwand für den Bund. Die erweiterten Suchläufe mit Verwandtschaftsbezug können seitens des Bundes mit der bestehenden technischen Infrastruktur (DNA-Profil-Informationssystem) umgesetzt werden. Für fedpol ist ein geringer zusätzlicher personeller Aufwand bei der Verfahrenskoordination und der internationalen Polizeikooperation zu erwarten. Dieser kann mit den bestehenden Ressourcen bewältigt werden.

Mit der Neuregelung der Löschfristen und dem damit einhergehenden vereinfachten Löschverfahren ist für den laufenden Betrieb eine Reduktion des Verwaltungsaufwands zu erwarten, denn der Kontrollaufwand im Zuständigkeitsbereich von fedpol sollte tendenziell abnehmen. Es erfordern die Neuerungen beim Löschprozess aber Anpassungen der webbasierten Kommunikationsplattform (jMessage Handler) sowie am Informationssystem IPAS (siehe für beide Systeme vorne, Ziff. 2.1.2, Das DNA-Profil-Informationssystem und das Verfahren zur Einspeisung und Löschung der Daten). Die einmaligen Kosten hierfür werden im heutigen Zeitpunkt auf rund 50‘000 Fr. quantifiziert.

4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Für die Erstellung eines Personen-Profils stellen die Labors der anordnenden Behörde durchschnittlich rund 200 Franken und für ein Spurenprofil rund 400-500 Franken in Rechnung. Demgegenüber wird die Phänotypisierung einer DNA-Spur voraussichtlich teurer zu stehen kommen. Hier werden grossenteils die neuen Verfahren der sog. Hochdurchsatz-DNA-Sequenzierungen (Next Generation Sequencing) zur Anwendung gelangen. Es wird davon ausgegangen, dass nur wenige Labors die Möglichkeit haben werden, die erforderlichen Geräte und Analysekits mit Anschaffungskosten in der Grössenordnung von 300‘000 bis 500‘000 Fr. zu beschaffen. Gleichzeitig dürfte die Zahl der Phänotypisierungen, die pro Jahr angeordnet werden, insgesamt eher gering bleiben, einerseits wegen der einschränkenden rechtlichen Anwendungsvoraussetzungen, andererseits wegen der praktischen Grenzen bei der Durchführbarkeit einer solchen speziellen Analyse (siehe vorne, Ziff. 2.1.1, Die Phänotypisierung als Instrument der Strafverfolgung). Aus dem Umstand, dass die Phänotypisierung effizientere Ermittlungsverfahren ermöglichen wird, werden demgegenüber für die Ermittlungsbehörden im Einzelfall (nicht bezifferbare) indirekte Einsparungen resultieren.

Alle bisherigen erweiterten Suchläufe mit Verwandtschaftsbezug sind von kantonalen Strafverfolgungsbehörden durchgeführt worden und betrafen überwiegend schwere Delikte gegen Leib und Leben. Kosten generiert dieses Instrument ganz überwiegend in der Ermittlungsphase, die ausserhalb des Informationssystems des Bundes und der Tätigkeit der Labors im alleinigen Zuständigkeitsbereich der – kantonalen – Strafverfolgung erfolgt. Auch hier gilt, dass die Kantone die Höhe dieses Aufwands bis zu einem gewissen Grad selbst steuern können, je nachdem, wie häufig sie diese Instrumente einsetzen. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass sich dank der neu möglichen Zusatzanalysen der heute teilweise enorme Ermittlungsaufwand (siehe vorne, Ziff. 2.1.3, Die molekulargenetischen Grundlagen) künftig deutlich reduzieren lassen sollte.

Es kann davon ausgegangen werden, dass sich aus der Neuregelung der DNA-Löschfristen und dem damit einhergehenden vereinfachten Löschprozess auf der Ebene der Kantone eine Reduktion des Verwaltungsaufwands ergeben wird. Dabei ist zu beachten, dass dieser verminderte Verwaltungsaufwand umso erheblicher sein wird, als er nicht nur bei der Bearbeitung der DNA-Profile durchschlagen wird, sondern