Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/69: Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) · 12 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 12Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht: Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistand- oder Vormundschaft (VBVV)
sorgliche Massnahme erlassen und von der Bank die Erteilung der entsprechenden Auskünfte verlangen. Vorausgesetzt ist, dass eine besondere Dringlichkeit vorliegt und die Interessen der betroffenen Person nur auf diese Weise wahrgenommen werden können.
Art. 13 Dokumentationspflicht und Weisungsrecht (bisher: Art. 11 VBVV)
Absatz 1 stellt eine redaktionelle Neufassung dar.
Der neue Absatz 2 soll aufzeigen, dass bisherige Rahmenverträge auch nach Erlass einer revidierten VBVV weiterhin eingesetzt werden können, was insbesondere der Kontinuität und Rechtssicherheit zuträglich ist.
Art. 14 Aufhebung eines anderen Erlasses (neu)
Das es sich um eine Totalrevision handelt, ist die bestehende Verordnung aufzuheben.
Art. 15 Übergangsbestimmung (bisher: Art. 12 VBVV)
Mit dem Inkrafttreten der revidierten Verordnung werden die neuen Bestimmungen sofort verbindlich. Nach neuem Recht unzulässige Anlagen müssen innert angemessener Frist umgewandelt werden.