Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 67 Seiten
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3.1 Die vier neuen Zentralkomponenten
Die vier neuen Zentralkomponenten bilden das Herzstück der Interoperabilität. Dank ihnen sollen die verschiedenen EU-Informationssysteme besser miteinander kommunizieren. Der Informationsaustausch wird dadurch effizienter, bestehende Sicherheitslücken werden geschlossen. Die verschiedenen Zentralkomponenten unterstützen sich gegenseitig. Erst deren Kombination ermöglicht es, die Ziele der Interoperabilität vollständig zu erreichen.
Das ESP wird künftig Abfragen in mehreren EU-Informationssystemen gleichzeitig ermöglichen. Via ESP kann sowohl eine direkte Abfrage der Daten in den einzelnen Systemen erfolgen als auch eine Abfrage der Daten im CIR, wo die Identitätsdaten, die Reisedokumentdaten und die biometrischen Daten aller Drittstaatsangehörigen, die in einem der nicht polizeilichen EU-Informationssysteme erfasst sind, gesammelt und gespeichert werden. Da die Daten von SIS nicht im CIR integriert sind, braucht es den MID, der dazu dient, innerhalb von CIR sowie zwischen CIR und SIS Mehrfachidentitäten aufzudecken. Dazu gleicht er die Daten im CIR mit denen im SIS ab. Für den Abgleich der biometrischen Daten nimmt der MID den sBMS zu Hilfe, während über das ESP der Abgleich mit Identitätsdaten und Daten zu Reisedokumenten realisiert wird. Zusammen erleichtern die vier Zentralkomponenten daher nicht nur den Informationsaustausch und eine korrekte Identifizierung von Personen, sondern ermöglichen auch die Aufdeckung von Mehrfachidentitäten und Identitätsbetrug.
Die untenstehende Graphik zeigt, wie die Zentralkomponenten zusammenhängen und welche Systeme sie betreffen. Das NUI (National Uniform Interface) ist die Schnittstelle, welche eine standardisierte Verbindung zwischen den nationalen Systemen der Schengen-Staaten und den EU-Zentralkomponenten herstellt. Für ETIAS, EES und VIS wird eine Verbindung zwischen den jeweiligen EU-Komponenten und den nationalen Komponenten ebenfalls über das NUI etabliert. In den folgenden Unterkapiteln wird jede Zentralkomponente der Interoperabilität einzeln vorgestellt.