Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 67 Seiten
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3.1.1 Europäisches Suchportal (Kapitel II)
Die Schaffung des Europäischen Suchportals («ESP») ist ein zentraler Punkt der Interoperabilität. Es soll den zuständigen Behörden, nach Massgabe ihrer Zugangsrechte, einen raschen, unterbrechungsfreien, effizienten, systematischen und kontrollierten Zugang zu den verschiedenen EU-Informationssystemen, Europol-Daten und den Interpol-Datenbanken ermöglichen (Art. 6). Dank dem ESP sollen die zuständigen Behörden in Zukunft durch eine Abfrage auf alle für sie relevanten Informationen zugreifen und ein umfassendes Bild einer zu prüfenden Person erhalten können.
Nutzung des Europäischen Suchportals (Art. 7)
Das ESP dürfen alle nationalen Behörden und europäischen Agenturen nutzen, die auf mindestens eines der EU-Informationssysteme (EES, ETIAS, VIS, SIS, Eurodac oder ECRIS-TCN), auf den CIR oder den MID, auf Europol-Daten oder Interpol-Datenbanken Zugriff haben, wenn das EU-Recht beziehungsweise das nationale Recht für sie entsprechende Zugriffsrechte auf die jeweiligen Systeme und/oder Zentralkomponenten vorsehen. Künftig nutzen die zuständigen Behörden der Schengen-Staaten sowie die Stellen der EU das ESP für Abfragen in EES, VIS, ETIAS, Eurodac oder ECRIS-TCN sowie für Abfragen im CIR für die in Artikel 20, 21 und 22 genannten Zwecke (für Abfragen im CIR siehe ausführlich Ziffer 3.1.3). Sie können das ESP auch für Abfragen im zentralen SIS (C-SIS)14 sowie von Europol-Daten und Interpol-Datenbanken nutzen. Für die Behörden der Schengen-Staaten stellt dies keine Pflicht dar. Die Stellen der EU hingegen sind gehalten Abfragen im C-SIS künftig via ESP zu tätigen.
Erstellung von ESP-Nutzerprofilen (Art. 8)
In Zusammenarbeit mit den Schengen-Staaten erstellt die Agentur eu-LISA Nutzerprofile für alle Kategorien von ESP Nutzern. Jedes Profil enthält insbesondere die Informationen dazu, welche EU-Informationssysteme, Europol-Daten und Interpol-Datenbanken abgefragt werden dürfen. Die Nutzerprofile werden mindestens einmal pro Jahr von eu-LISA in Zusammenarbeit mit den Schengen-Staaten überprüft und falls erforderlich aktualisiert.
Abfragen (Art. 9)
Eine Abfrage über das ESP kann mittels Identitätsdaten, Daten zu Reisedokumenten oder biometrischer Daten erfolgen. Das ESP fragt entsprechend der Nutzerprofile gleichzeitig EES, ETIAS, VIS, SIS, Eurodac, ECRIS-TCN, CIR sowie Europol-Daten und Interpol-Datenbanken ab. Sobald aus einem der Systeme Daten verfügbar sind, werden diese den Nutzern im Rahmen ihrer Zugangsrechte über das ESP angezeigt.
14 Die Abfragen via ESP betreffen immer das zentrale SIS, das sich in Strassburg befindet. Es werde keine Abfragen in den nationalen Kopien durchgeführt.