Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 67 Seiten
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Führen von Protokollen (Art. 24)
eu-LISA führt Protokoll über sämtliche Datenverarbeitungsvorgänge und Abfragen im CIR. Die Schengen-Staaten haben Protokoll über die Abfragen des CIR gemäss Artikel 20, 21 und 22 zu führen, Europol über die Zugriffe gemäss Artikel 21 und 22. Die Bestimmungen zur Verwendung der Protokolle und der zu treffenden Sicherheitsmassnahmen, die in Ziffer 3.1.1 zu Artikel 10 aufgeführt sind, gelten analog.
3.1.4 Detektor für Mehrfachidentitäten (Kapitel V)
Der Detektor für Mehrfachidentitäten („MID“) ist die vierte Zentralkomponente. Er soll dazu beitragen, Personen zu erkennen, die mehrere oder falsche Identitäten benutzen mit dem doppelten Ziel, Identitätsprüfungen zu vereinfachen und Identitätsbetrug zu bekämpfen. Dazu werden im MID Identitätsbestätigungsdateien erstellt und gespeichert, die Verknüpfungen von Daten aus den verschiedenen EU-Informationssystemen enthalten (Art. 25). Konkret wird jeweils geprüft, ob die erfassten Personendaten, Daten zu Reisedokumenten oder biometrischen Daten auch in anderen Systemen vorhanden sind. Je nach Konstellation werden vom MID automatisch weisse oder gelbe Verknüpfungen erstellt. Alle gelben Verknüpfungen müssen durch die zuständigen Behörden manuell verifiziert werden. Sprich, diese müssen die verschiedenen Identitäten prüfen und, je nachdem ob es sich um dieselbe oder eine andere Person handelt, die bereits in einem der EU-Informationssysteme verzeichnet ist, die Verknüpfung auf rot, grün oder weiss setzen. Die untenstehende Graphik gibt einen ersten Überblick über diese Prozesse. Die genauen Verfahren und die Bedeutung der Verknüpfungen werden im Folgenden detailliert ausgeführt und am Ende des Kapitels anhand dreier Beispiele illustriert.
Zugriff auf den Detektor für Mehrfachidentitäten (Art. 26)
Artikel 26 regelt, wer für welche Zwecke auf die im MID gespeicherten Daten zugreifen darf. Einerseits erhalten die für die manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten zuständigen Behörden gemäss Artikel 29 Zugriff. Dies sind die Behörden, die