Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 14 Seiten
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1 Ausgangslage
Die Verordnungen (EU) 2019/8171 (nachfolgend «IOP Grenzen») und (EU) 2019/8182 (nachfolgend «IOP Polizei») wurden der Schweiz am 21. Mai 2019 als Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands notifiziert.
Mit der Interoperabilität zwischen den EU-Informationssystemen werden künftig Identitätsdaten, Daten zu Reisedokumenten und biometrische Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbilder) automatisiert abgeglichen und kriminelle Personen, welche falsche Identitäten oder Mehrfachidentitäten benutzen, können identifiziert werden. Über das gemeinsame europäische Suchportal (ESP) können dann alle Informationssysteme gleichzeitig und mit nur einer Abfrage konsultiert werden. Der erleichterte Datenaustausch zwischen den verschiedenen Informationssystemen ermöglicht schnellere und wirksamere Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen und leistet einen Beitrag zur Bekämpfung der irregulären Migration.
Für die Umsetzung der Verordnungen sind Anpassungen auf Gesetzesstufe erforderlich. Die Anpassungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme (BPI), des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (BGIAA) sowie des Verantwortlichkeitsgesetzes (VG) wurden den Vernehmlassungsadressaten zur Stellungnahme unterbreitet.
Der Bundesrat eröffnete am 9. Oktober 2019 die Vernehmlassung. Sie dauerte bis zum 9. Januar 2020.
2 Ablauf der Vernehmlassung und Übersicht über die Ergebnisse
2.1 Einleitende Bemerkungen
Gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c des Vernehmlassungsgesetzes (VlG)3 wurde eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Vernehmlassung dauerte vom 9. Oktober 2019 bis zum 9. Januar 2020.
Der Ergebnisbericht weist aus, welche Bestimmungen positiv, negativ oder skeptisch aufgenommen worden sind und ob Änderungsvorschläge bestehen. Bei Teilnehmern, die den Entwurf generell akzeptieren, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen akzeptieren mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich ablehnen. Bei Teilnehmern, die den Entwurf generell ablehnen, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen ablehnen mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich akzeptieren.
Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Eine Liste der Teilnehmer, die geantwortet haben, findet sich in Ziffer 3. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.4
1Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung
eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU)
2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates, ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 27.
2Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung
eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816, ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 85.
3 SR 172.061
4 Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassungen unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2019 > EJPD.