Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 14 Seiten

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Investitionskosten an den Bund vorsieht, obwohl die Kantone im Bereich öffentliche Sicherheit und Migration über bedeutende Zuständigkeiten verfügen.

Rechtliche Umsetzung

SO, BL weisen auf den gesetzgeberischen Handlungsbedarf im kantonalen Recht hin sowie den damit verbundenen Koordinations- und Harmonisierungsbedarf. BL schlägt vor, für die Schaffung der rechtlichen Grundlagen auf kantonaler Ebene die Mustervorlage des Polizeikonkordats Nordwestschweiz für den Austausch polizeilicher Daten zwischen den Kantonen zu verwenden. Mit Schreiben vom 6. November 2019 hat die KKPKS der KKJPD denselben Vorschlag unterbreitet. NW unterstützt diesen Vorschlag.

OW verweist darauf, dass die Mehraufwände für die Kantone bei den zu erwartenden Anpassungen auf Verordnungsstufe zu berücksichtigen sind.

VD geht davon aus, dass diese Schengen-Weiterentwicklung keinerlei Auswirkungen auf die kantonale Gesetzgebung haben wird.

Nationale Abfrageplattform

BL, SO unterstreichen die Notwendigkeit der Schaffung einer nationalen Abfrageplattform zum vereinfachten Austausch polizeilicher Daten aus kantonalen und nationalen Systemen. SVP begrüsst die Schaffung eines nationalen Abfrageinstruments und verweist dabei auf die Motion Eichenberger5, die in beiden Räten angenommen wurde. Der gesetzgeberische Handlungsbedarf im kantonalen Recht trifft gemäss SO ebenso auf das Vorhaben Nationale Abfrageplattform zu. Auch hier könnte die für die Interoperabilität vorgeschlagene Mustervorlage des Polizeikonkordats Nordwestschweiz eingesetzt werden.

2.3.3 Grundrechts- und Datenschutz

SFH, SGB, AsyL, SP sprechen sich für eine Verstärkung des Grundrechts- und Datenschutzes aus. SFH, SP berufen sich auf die Stellungnahme6 des EDSB zur Interoperabilität und teilen dessen Befürchtung, dass die Interoperabilität «zu einem gefährlichen, gegen die Grundrechte gerichteten Werkzeug» werden könnte.

SFH, SGB fordern, dass nur Regelungen eingeführt werden, die vom EDÖB geprüft, beurteilt und gutgeheissen wurden.

SFH bemängelt, dass das Recht von Drittstaatsangehörigen an ihren Daten und deren Bearbeitung in der Vorlage nicht erwähnt wird.

SO weist darauf hin, dass mit der Interoperabilität neue Datenschutzrisiken entstehen und dass die vorgesehenen Datenschutzvorgaben konsequent umzusetzen sind. TG fordert, dass die staatlichen Kontrollpflichten umfassend zu regeln sind, damit dem Datenschutz und der Datensicherheit ein angemessener Stellenwert zukommt. SO, FDP unterstreichen, dass die Zuständigkeitsregeln und die Vorgaben zum Datenschutz konsequent einzuhalten sind.

SVP erachtet die Vorlage hinsichtlich Datenschutz als wenig problematisch, weil keine zusätzlichen Daten erhoben werden und die Zugriffsrechte auf die einzelnen Systeme unverändert bleiben.

TI weist in seiner Stellungnahme eine Differenz mit dem kantonalen Datenschutzbeauftragten aus, welcher seine Bedenken zum Schutz von Personendaten im Rahmen der Interoperabilität ausdrückt.

5 Motion 18.3592 Nationaler polizeilicher Datenaustausch

6 Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB): Stellungnahme 4/2018 zu den Vorschlägen für zwei Verordnungen über die Einrichtung eines Rahmens für die Interoperabilität von IT-Grosssystemen der EU, Wien, 16.4.2018.