Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 14 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht

2.3 Allgemeine Stellungnahmen zur Interoperabilität

2.3.1 Bedeutung für die Schweiz

BL, FDP, FR, JU, NE, NW, SO TI, VKM weisen in ihren Stellungnahmen darauf hin, dass die Interoperabilität für die Arbeit der beteiligten Behörden einen Mehrwert darstellen wird. NW betont, dass sich die Interoperabilität positiv auf die Effizienz auswirken wird, weil damit das Risiko, dass wichtige Personeninformationen unerkannt bleiben, verringert wird.

FER, JU, GE, NW, OW, SH, SO, UR, ZG erwarten positive Auswirkungen der Interoperabilität auf die Sicherheit im Schengen-Raum sowie auf die innere Sicherheit der Schweiz. Gemäss SO wird die Interoperabilität dazu beitragen, dass behördliche Fehlentscheidungen aufgrund einer unvollständigen Sachverhaltsabklärung künftig vermieden werden können. SVP, ZH erwarten mit der Interoperabilität eine Steigerung der Effektivität der Kontrollen an den Schweizer Flughäfen.

2.3.2 Auswirkungen auf die Kantone Einbezug der Kantone

SO ersucht um eine frühzeitige Einbindung der Kantone in die technischen und operationellen Anpassungsarbeiten. NE bemerkt, dass sowohl die Kantonspolizei als auch das kantonale Migrationsamt die Entwicklung einer nutzerfreundlichen und intuitiven Plattform durch die Bundesverwaltung für den Gebrauch im Feld als wünschenswert erachten. SH ersucht den Bund darum, den Kantonen technische Plattformen zur Anpassung der kantonalen Anwendungen zur Verfügung zu stellen und die Prozesse und Schnittstellen der Interoperabilität so auszugestalten, dass die technischen, administrativen und finanziellen Aufwände für die Kantone möglichst eingegrenzt werden. GE fordert eine klare Verteilung der Rollen und Verantwortungsbereiche in der Verordnung zur Umsetzung der delegierten Rechtsakte. VD fordert einen vollständigen Zugang der kantonalen Migrationsämter auf die mit der Interoperabilität neu eingeführten Komponenten.

Ressourcen

AI, FR, GE, JU, LU, NE, OW, SH, SO, TI, VS, ZG, VKM weisen auf die zusätzlichen Kosten und den Mehraufwand für die kantonalen Behörden hin. JU, OW, TI äussern diesbezüglich ihre Bedenken. AI, LU, VS, VKM gehen davon aus, dass der Mehrwert der Interoperabilität für die Sicherheit überwiegt. JU, TI fordern eine klarere Auskunft des Bundesrats an die Kantone über das Ausmass der Kosten und den potenziellen Mehraufwand. OW, GE fordern vom Bund finanzielle Unterstützung oder Entschädigungszahlungen für die Kantone.

TI, FR gehen davon aus, dass die Kosten für die Kantone sich auf technische Anpassungen beschränken werden. FR weist darauf hin, dass die Kantone auch für die Ausbildung des entsprechenden Personals aufkommen müssen. GE weist darauf hin, dass mit den zum jetzigen Zeitpunkt verfügbaren Angaben die finanziellen und technischen Auswirkungen noch nicht abgeschätzt werden können. SH merkt an, dass die Kosten und der Mehraufwand für die Kantone möglichst zu beschränken sind.

FDP, SVP erwarten für die parlamentarische Beratung genauere Angaben zu Machbarkeit, Umsetzung und Finanzierung der Interoperabilität. SVP kritisiert, dass die Schweiz im Rahmen der Schengen-Mitgliedschaft Recht übernimmt, ohne, dass die Kostenfolgen ausreichend abgeschätzt werden können. SVP fordert daher eine fortlaufende Dokumentation der Zusatzaufwände der Weiterentwicklung, damit bei einer Projektverzögerung allenfalls eine Neubeurteilung vorgenommen werden kann.

SP kritisiert die ungeklärte Ausscheidung von Rechten und Pflichten zwischen Bund und Kantonen, und dass der Bundesrat nach aktueller Planung eine einseitige Überwälzung der hohen