Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/73: Änderung der Tierseuchenverordnung · 12 Seiten
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1 Ausgangslage
Mit der Änderung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV; SR 916.401) sollen verschiedene Normen zur Bekämpfung einzelner Tierseuchen aktualisiert werden. Die Moderhinke soll als «zu bekämpfende Seuche» in die TSV aufgenommen werden und zu ihrer Bekämpfung ein nationales Bekämpfungsprogramm von max. 5 Jahren durchgeführt werden. Für bestimmte Aquakulturbetriebe soll in Analogie zum EU-Recht eine Gesundheitsüberwachung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt eingeführt werden. Ebenfalls in Analogie zum EU-Recht sollen Tierhaltende verpflichten werden, in ihrer Tierhaltung die Biosicherheit zu garantieren. Schliesslich erfolgen verschiedene Aktualisierungen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse.
2 Vernehmlassungsverfahren
Am 14. Oktober 2019 eröffnete das EDI das Vernehmlassungsverfahren für die Revision der Tierseuchenverordnung. Es dauerte bis zum 31. Januar 2020.
Neben den Kantonen wurden die in der Bundesversammlung vertretene Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und 89 weitere Organisationen begrüsst.
Insgesamt sind 64 Stellungnahmen eingegangen, welche auf folgender Internetseite eingesehen werden können: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > abgeschlossene Vernehmlassungen > 2020 > EDI . Der nachfolgende Bericht enthält eine Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen. Zuerst werden die allgemeinen Bemerkungen zusammengefasst, gefolgt von den detaillierten Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln.
3 Allgemeine Bemerkungen
Die Änderungsvorlage wurde von den Vernehmlassungsteilnehmenden überwiegend begrüsst. Insbesondere die vorgeschlagenen Anpassungen betreffend Aufnahme und Streichung von Tierseuchen, Biosicherheit, Bienengesundheit, Aquakultur, Salmonellenüberwachung, Klassische und Afrikanische Schweinepest, BVD, CAE und spezifischen Risikomaterial von Schafen und Ziegenstiessen auf breite Unterstützung.
Kritische Voten wurden eingereicht bezüglich des räumlichen Geltungsbereichs der Bewilligungen für Besamungstechniker zur künstlichen Besamung und der Bestimmungen zur Nutzung von Jungtieren beim Vollzug der Paratuberkulose-Massnahmen.
In Bezug auf die Bekämpfung der Moderhinke beim Schaf haben die 58 Stellungnehmenden, die sich dazu geäussert haben, die mit der Bekämpfung beabsichtigte Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Tierwohls der schweizerischen Schafpopulation grundsätzlich und eine Mehrzahl die vorgeschlagenen Änderungen auch insgesamt begrüsst. Von Seiten der Kantone wurden jedoch auch kritische Stellungnahmen zu verschiedenen Aspekten eingereicht. Sie bemängelten insbesondere das Fehlen eines klar designierten Inkraftsetzungsdatums für die Bestimmungen des nationalen Bekämpfungsprogramms. Ebenfalls war ihrer Meinung nach die Kostenschätzung für das Bekämpfungsprogramm ungenügend ausgewiesen. Viele Vernehmlassungsteilnehmende brachten auch Zweifel an, ob die Mehrheit der Schafhalter gewillt sei, eine staatlich koordinierte Bekämpfung zu unterstützen, wobei auf die knappen oder fehlenden Ressourcen der Kantone für die Durchführung dieses Vorhabens verwiesen wurde. Schliesslich wurde darauf hingewiesen, dass eine nationale Bekämpfung der Moderhinke erst in Betracht gezogen werden könne, wenn sich einerseits die 2020 eingeführte neue Tierverkehrskontrolle bei den Schafen und Ziegen etabliert habe und andererseits vorgängig verschiedene Details geklärt worden seien.