Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 53 Seiten

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KLASSIFIZ

Referenz/Ak

Tabelle 1: Auswertung Fragebogen zur Marktöffnung

Frage 2i Teilmarktöffnung Ja Nein VNB, Gas-NB 1912

Kantone, EnDK 154

Städte und Gemeinde, Schw. Städteverband 61

Politische Parteien1

Grosse Industrie, IG Erdgas, IG Detailhandel, Scienceindustries 121

Verbände, IGEB, GGS, Verband Fernwärme, Swissmem 313

Total 4452

Diese knappe Mehrheit für eine vollständige Marktöffnung ist zu relativieren: Da die Frage nach der Teilmarktöffnung mit der (nicht explizit gestellten) Frage zu regulierten Gastarifen verbunden ist, konnte diese gemäss Vernehmlassungsadressaten nicht kohärent mit Ja oder Nein beantwortet werden. Eine grössere Anzahl der Vernehmlassungsteilnehmenden, welche eine Teilmarktöffnung befürworten, aber regulierte Gastarife ablehnen, hat sich bei dieser Frage enthalten. Insgesamt gab es 39 entsprechende Enthaltungen.

Folgende weitere Frage wurde im Zusammenhang mit der Marktöffnung gestellt: «Sind Sie damit einverstanden, dass die Schwelle für die freie Wahl des Lieferanten bei einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh liegt? (Art. 7 E-GasVG)»

Tabelle 2: Auswertung Fragebogen zur Marktöffnungsschwelle Frage 2ii Marktöffnungsschwelle ab 100 MWh/Jahr

höhere tiefere Ja Schwelle Schwelle VNB, Gas-NB, VSG 439

Kantone, EnDK 1 142

Städte und Gemeinde, Schw. Städteverband 1 71

Politische Parteien1

Grosse Industrie, IG Erdgas, IG Detailhandel, Scienceindustries 220

Verbände, IGEB, GGS, Verband Fernwärme, Swissmem 3 49

Total 5 7141

Bei dieser Frage gab es insgesamt 18 Enthaltungen. Die grosse Mehrheit für eine höher liegende

Schwelle kommen von den Vertretern der Gaswirtschaft. Nur eine kleine Minderheit spricht sich für eine Grenze von 100 MWh pro Jahr aus.

2.5.2 Ersatzversorgung

Der VSG und viele Gasversorger sprechen sich für den Verzicht einer Ersatzversorgung aus. Sie sind der Meinung, dass diese nötigenfalls subsidiär und diskriminierungsfrei durch die Branche bewerkstelligt werden kann, wie es heute bereits für Grossverbraucher im Strommarkt der Fall ist.

Der VSE und einige wenige weitere Vernehmlassungsteilnehmende (Stadt Lausanne, HKBB, RegioGrid) möchten die Maximaldauer von 6 Monaten streichen, während der die Ersatzversorgung geleistet werden