Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 53 Seiten
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KLASSIFIZ
Referenz/Ak
Tabelle 1: Auswertung Fragebogen zur Marktöffnung
Frage 2i Teilmarktöffnung Ja Nein VNB, Gas-NB 1912
Kantone, EnDK 154
Städte und Gemeinde, Schw. Städteverband 61
Politische Parteien1
Grosse Industrie, IG Erdgas, IG Detailhandel, Scienceindustries 121
Verbände, IGEB, GGS, Verband Fernwärme, Swissmem 313
Total 4452
Diese knappe Mehrheit für eine vollständige Marktöffnung ist zu relativieren: Da die Frage nach der Teilmarktöffnung mit der (nicht explizit gestellten) Frage zu regulierten Gastarifen verbunden ist, konnte diese gemäss Vernehmlassungsadressaten nicht kohärent mit Ja oder Nein beantwortet werden. Eine grössere Anzahl der Vernehmlassungsteilnehmenden, welche eine Teilmarktöffnung befürworten, aber regulierte Gastarife ablehnen, hat sich bei dieser Frage enthalten. Insgesamt gab es 39 entsprechende Enthaltungen.
Folgende weitere Frage wurde im Zusammenhang mit der Marktöffnung gestellt: «Sind Sie damit einverstanden, dass die Schwelle für die freie Wahl des Lieferanten bei einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh liegt? (Art. 7 E-GasVG)»
Tabelle 2: Auswertung Fragebogen zur Marktöffnungsschwelle Frage 2ii Marktöffnungsschwelle ab 100 MWh/Jahr
höhere tiefere Ja Schwelle Schwelle VNB, Gas-NB, VSG 439
Kantone, EnDK 1 142
Städte und Gemeinde, Schw. Städteverband 1 71
Politische Parteien1
Grosse Industrie, IG Erdgas, IG Detailhandel, Scienceindustries 220
Verbände, IGEB, GGS, Verband Fernwärme, Swissmem 3 49
Total 5 7141
Bei dieser Frage gab es insgesamt 18 Enthaltungen. Die grosse Mehrheit für eine höher liegende
Schwelle kommen von den Vertretern der Gaswirtschaft. Nur eine kleine Minderheit spricht sich für eine Grenze von 100 MWh pro Jahr aus.
2.5.2 Ersatzversorgung
Der VSG und viele Gasversorger sprechen sich für den Verzicht einer Ersatzversorgung aus. Sie sind der Meinung, dass diese nötigenfalls subsidiär und diskriminierungsfrei durch die Branche bewerkstelligt werden kann, wie es heute bereits für Grossverbraucher im Strommarkt der Fall ist.
Der VSE und einige wenige weitere Vernehmlassungsteilnehmende (Stadt Lausanne, HKBB, RegioGrid) möchten die Maximaldauer von 6 Monaten streichen, während der die Ersatzversorgung geleistet werden