Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 53 Seiten
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KLASSIFIZ
Referenz/Ak Marktöffnung ab 1 GWh
Für eine freie Lieferantenwahl ab einem Mindestjahresverbrauch von 1 GWh sprechen sich vor allem die Vertreter der Gaswirtschaft (Verbände und Unternehmen) und die meisten Städte aus: VSG, DSV, EBS, EDJ, Eniwa, Groupe E, Holdigaz, Regio Energie Solothurn, Regiogaz, SH Power, Sogaval, Swissgas, Unigaz, Powerloop, SVGW, SWG, Technische Betriebe Weinfelden, Werke Versorgung Wallisellen, der SSV, die Commune Chiasso sowie die Städte Biel, Lausanne, Schlieren, St. Gallen, Wädenswil, Wil und Yverdon-les-Bains.
Auch der Kanton BS, die GPS, der SGV, die Walliser Industrie- und Gewerbekammer und der VFAS äussern sich entsprechend.
Die Befürworter eines Mindestjahresverbrauchs von 1 GWh argumentieren, dass es bei einer tieferen Grenze zu Ungleichbehandlungen zwischen Wärmekunden im Haushaltsbereich kommt und in den Grossverbraucherartikeln der kantonalen Energiegesetze ein Faktor von 1:10 zwischen Strom- und Wärmekunden enthalten ist. Bei einer Grenze von 1 GWh seien zudem keine Standardlastprofile (SLT) mehr notwendig, da ab 1 GWh Messeinrichtungen ohnehin wirtschaftlich sind. So entstünden keine unnötigen Kosten bei den Messeinrichtungen.
Weitere Stellungnahmen
SES, SGB, SP, VPOD sowie die Konsumentenverbände FRC, KF und SKS lehnen die Marktöffnung grundsätzlich ab. Sie befürchten, dass für einen Grossteil der Kunden höhere Tarife drohen. Weitere Gründe sind, dass Gasnetze langfristig ohnehin stillgelegt werden sollen und die Gesetzesänderungen klimapolitisch nichts bringen.
Die EnDK und somit ein Hauptteil der Kantone beantragen einen jährlichen Mindestverbrauch für die freie Lieferantenwahl ab 300 MWh.
Für den VSE, das Energieforum und RegioGrid sind die Argumente für eine freie Lieferantenwahl ab 100 MWh Jahresverbrauch in den Vernehmlassungsunterlagen zu wenig ersichtlich. Sie treten, wie auch IB Langenthal und StWZ, für einen höheren Schwellenwert ein.
Der Kanton VD, EWL, die Gemeindebetriebe Muri (AG), IBI, Metalyss AG und WWZ plädieren für eine freie Lieferantenwahl ab 500 MWh Jahresverbrauch oder darüber. Der Kanton GE, die Städte Lausanne und Delsberg sogar bei 3 GWh oder darüber.
Nur die Kantone AI, TI, ZH, die Stadt Lugano, ECO Swiss, InfraWatt und Travail Suisse erklären sich mit der Teilmarktöffnung und einer Grenze von 100 MWh einverstanden.
Der SSV und Regio Energie Solothurn verlangen, dass Verbraucher, welche die Grenze für die freie Lieferantenwahl überschreiten, nicht zwingend in den freien Markt müssen, sondern auch in der regulierten Versorgung sein dürfen.
Teilmarktöffnung vs. vollständige Marktöffnung
In der Vernehmlassungsvorlage wurde folgende Frage zur Marktöffnung gestellt: «Sind Sie damit einverstanden, dass kleinere Kunden ihren Anbieter nicht frei wählen können, jedoch zu regulierten Gastarifen versorgt werden (Teilmarktöffnung) oder bevorzugen Sie eine vollständige Marktöffnung? (Anhang 2,
Frage 2i)»