Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 53 Seiten

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KLASSIFIZ

Referenz/Ak teuer seien, etwa die Lagerung von Gas in flüssiger Form. Dieser Position folgen explizit die Stadt Wädenswil, die Technischen Betriebe Flawil, Energie Zürichsee Linth, SH Power sowie Erdgasobersee-Linth Transport. Provisiogas beantragt, dass ein Marktmodell für Zweistoffkunden gesetzlich verankert wird.

2.4.6 Verpflichtungen der Transitgaskonzessionen

Transitgas weist auf die Bedeutung der in den Konzessionen der Transitgasleitung enthaltenen Verpflichtungen für die schweizerische Versorgungssicherheit hin. Gemäss diesen Verpflichtungen müssen die Konzessionäre genügend Transportkapazität für die schweizerische Nachfrage zur Verfügung stellen. Die Konzession gilt für 50 Jahre, wird aber nicht erneuert (Art. 51 RLG). Für EGO, GVM, Swissgas, Swisspower und ESB ist es notwendig, diese Konzessionspflichten gesetzlich festzuschreiben. Gemäss Fluxswiss sind die bis 2028 geltenden und gültigen Verpflichtungen ausreichend; daher müssten keine zusätzlichen Bestimmungen gesetzlich festgelegt werden.

2.4.7 Weitere Bemerkungen zur Versorgungssicherheit

Die HKBB betont den Zielkonflikt zwischen der Dekarbonisiserung und der Gewährleistung der Sicherheit der Gasversorgung. Sie wendet sich gegen den Abbau von Infrastruktur, da diese zur Versorgungssicherheit beitrage. Sie fordert zudem eine Klärung, inwieweit die Schweiz in den Solidaritätsmechanismus der EU einbezogen sei und wünscht eine rasche Integration für den Fall, dass die Schweiz nicht in den Mechanismus integriert ist.

2.5 Marktöffnung / Marktöffnungsgrenze

2.5.1 Freie Lieferantenwahl

Die Mehrheit aller Vernehmlassungsteilnehmenden zeigt zwei ungefähr gleich starke gegensätzliche Positionen: Entweder volle Marktöffnung oder eine freie Lieferantenwahl ab einem Mindestjahresverbrauch von 1 GWh.

Volle Marktöffnung

Für die volle Marktöffnung sind Unternehmen und Organisationen der Energiewirtschaft, Wirtschaftsverbände, Grossverbraucher, Industrie und Detailhandel. Entsprechende Stellungnahmen sind eingegangen von Axpo, Alpiq, BKW, CCIG, CIMO, Constellium, CP, Economiesuisse, ECS, ElCom, EFET, Energie Zürichsee Linth, Energie 360 Grad, Erdgas Obersee-Linth, EWB, EW Höfe, EWL, EWZ, FER, Flughafen Zürich, Gastrosuisse ,GGS, HEV, Holcim, HKBB IG Detailhandel, IGEB, IG Erdgas, Novelis, Ökostrom CH, Ompex, Primeo Energie, RegioGrid, Regionalwerke Baden, SBV, Scienceindustries, Stahl Gerlafingen, Swiss Cleantech, Swissmen, Swiss Steel, SWL Energie, SVUT, Verband Fernwäme CH und VSMR.

Für die volle Marktöffnung haben sich auch die Parteien CVP, FDP, GLP und SVP sowie die Kantone AR, SH, BL und im Grundsatz die Stadt Zürich geäussert.

Die Marktöffnungsbefürworter geben vor allem an, mit der vollen Marktöffnung einen diskriminierungsfreien Wettbewerb mit grösserem wirtschaftlichem Nutzen schaffen zu wollen. Zudem stelle die Grenze von 100 MWh keine geeignete Aufteilung zwischen Haushalten und gewerblichen Verbrauchern dar.

Viele monieren, dass es nicht Zweck des vorliegenden Gesetzesentwurfes sei, die integrierten Gasversorgungsunternehmen besserzustellen, damit die vom Bund vorgegebenen politischen Zielsetzungen im Klimabereich erreicht werden können.