Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 53 Seiten

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KLASSIFIZ

Referenz/Ak dies im Strom der Fall ist («distanzunabhängig», sog. Briefmarke). Economiesuisse fordert die Prüfung eines solchen Tarifs. Energie 360 Grad sowie EWL sprechen sich explizit gegen einen Einheitstarif aus.

2.9.5 Erhebung Entgelt Transportnetz

Der VSG, viele Versorger, die Regionalgesellschaften und Swissgas beantragen, dass die Netznutzungsentgelte von den Verteilnetzbetreiber an die Transportnetzbetreiber und nicht an den MGV fliessen sollen, da die Zahlungsströme klar seien. Der Rest solle in subsidiären Verträgen geregelt werden.

2.9.6 Anrechenbare Kosten

Die SES beantragt «umweltgerecht betrieben» als neues Kriterium für die anrechenbaren Kosten.

Der VSG, viele Versorger und Swisspower wünschen die explizite Nennung der Kosten des MGV bei der Kapazitätsbewirtschaftung und der Krisenintervention als anrechenbare Kosten.

Die Stadt Biel ist der Meinung, dass Kosten, die sich aus der Störfallverordnung und Umlegungen ergeben, anrechenbare Netzkosten sein sollen.

2.9.7 Individuell in Rechnung gestellte Kosten

Die Stadt Lausanne, der VSG, viele Versorger, der VSE, Swisspower sowie Regiogrid wünschen den Ersatz von Artikel 19 Absatz 1 gemäss der Regelung beim Strom (StromVV Art. 13 Abs. 4). Auch individuell in Rechnung gestellte Kosten seien anrechenbare Kosten. Diese dürften jedoch bei der Festlegung der Tarife nicht berücksichtigt werden.

2.9.8 Abgaben und Leistungen

Die WEKO begrüsst, dass Abgaben und Leistungen Teil der Betriebskosten sind.

Die Kantone VS und GE, die Stadt Biel, der VSE, Regiogrid und Swissgrid schreiben, dass Abgaben und Leistungen nicht Teil der Betriebskosten sein sollen, sondern (gemäss StromVG Art. 12 Abs. 2) separat ausgewiesen werden müssten. Die Gebietskörperschaften argumentieren hier auch mit einer höheren Handlungsfähigkeit, bspw. hinsichtlich der Beiträge zu Fonds zur Unterstützung von erneuerbaren Energien. Die IG Erdgas gibt zu bedenken, dass, wenn Abgaben und Leistungen Teil der Betriebskosten seien, die Resultate der Sunshine Regulierung verfälscht werden könnten.

2.9.9 Abschreibungen

Die Stadt Zürich schreibt, dass bei der Abschreibungsdauer Vorgaben aus Konzessionsverträgen berücksichtigt werden sollen.

Die Städte Biel und Lausanne, der VSG, viele Versorger, der VSE, Swisspower und Regiogrid sind der Meinung, dass es Regeln für den Umgang mit den Transformationskosten brauche, insbesondere auch für die Abschreibungen. Der VSG schreibt weiter, dass die Abschreibungen aufgrund der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern ermittelt werden sollen. Sonderabschreibungen seien anzurechnen.

2.9.10 Zinsen

Die ElCom, die WEKO und der SGV beantragen, dass höchstens die kalkulatorischen Zinsen auf dem Eigenkapital und die effektiven, marktgerechten Zinsen auf dem Fremdkapital anrechenbar seien. Zudem