Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 53 Seiten

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KLASSIFIZ

Referenz/Ak

2.9 Netzkosten, Netztarife

2.9.1 Vorgaben Tarifgestaltung generell

Die Stadt Lausanne beantragt, dass die Verteilnetzbetreiber in der Festsetzung der Tarifstruktur frei sein sollen, insbesondere bei der Gewichtung von Arbeits- und Leistungstarif.

Die WEKO, Scienceindustrie und verschiedene Industriebetriebe wünschen, dass im erläuternden Bericht klargestellt werden soll, dass die Netznutzungsentgelte aufgrund der effektiv realisierten Leistungsspitzen und nicht den gebuchten Kapazitäten erhoben werden. Gleiches fordern Scienceindustries und die Industriebetriebe mit Blick auf die Buchung von Kapazitäten durch Endverbraucherinnen und -verbraucher. Eine solche Buchung wird von ihnen abgelehnt.

Die IG Erdgas schreibt, dass es eine Regelung dafür brauche, dass sich der Bau von Pararellleitungen nicht lohne. Sinnhaft solle dies so geregelt werden, dass der Verteilnetztarif nicht höher ausfallen dürfe als bei einer eigenen Leitung zum Transportnetz.

Die IG Erdgas und die IG Detailhandel wünschen ein neues, der Netzbelastung (Saisonalität) entsprechendes Kriterium für die Tarifgestaltung. Damit würden Firmen entlastet, welche gleichmässig über die Jahreszeiten Gas beziehen.

2.9.2 Netznutzungstarife der Verteilnetze

Der VSE, die IG Erdgas, BKW und Swissgrid wünschen die Streichung des Begriffs «effiziente Gasverwendung». Der Begriff sei unklar. Einziges Kriterium solle die Verursachergerechtigkeit sein. Die IG Erdgas fragt, ob dies auch tiefere Tarife für untypische Verbraucherinnen und Verbraucher wie Belagswerke bedeuten könne.

Der VSG, viele Versorger und Swisspower wünschen die Beibehaltung des Begriffs «effiziente Gasverwendung», da damit aktuelle Tarifstrukturen beibehalten werden könnten.

Energie 360 Grad spricht sich gegen Einspeisetarife auf lokaler Ebene aus. Auch solle es keine Ausspeisetarife für Speicher geben.

Ökostrom Schweiz wünscht die Streichung der Distanzunabhängigkeit bei den Tarifen des Verteilnetzes. Damit sollen lokale und regionale Lösungen gefördert werden.

2.9.3 Umgang mit Deckungsdifferenzen

Der Kanton BS, die Städte Zürich und Lausanne, Swisspower, der VSG und viele Versorger machen geltend, dass die Bestimmung, dass Deckungsdifferenzen auszugleichen seien, ausreiche. Es brauche weder «zeitnah» noch innert «drei Jahren» zu sein. Dies könne mit Branchenempfehlungen gelöst werden, deshalb seien auch die angekündigten Verordnungsbestimmungen zu streichen. Bei Unterdeckungen müssen Netzbetreiber Kosten vorfinanzieren, was Kosten verursache. Als Eventualantrag werden fünf Jahre an der Stelle von drei Jahren gefordert. Auch dann brauche es keine Verordnungsbestimmungen.

2.9.4 Tarife Transportnetz

Die Kantone GE und VS, die Stadt Lausanne, die IG Erdgas, die IG Detailhandel, Scienceindustries und verschiedene Industriefirmen beantragen die Einführung eines Einheitstarifs auf dem Transportnetz, wie