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Vernehmlassung 2019/78: Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) · 7 Seiten

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3Die Verfügungen müssen die Geschäftsgeheimnisse der Bewerberinnen, die am Auswahlvefahren teilgenommen haben, wahren.

Art. 38 Abs. 2, Einleitungssatz

2Wurde die Aufgabenübertragung im Rahmen eines Ausschreibungs- oder eines Einladungsverfahrens nach Artikel 32 vorgenommen, so gelten folgende Regeln:

Art. 43 Abs. 3

3Das BAKOM kann die übertragene Funktion oder die übertragenen Aufgaben wie- der selber übernehmen oder direkt einem neuen Beauftragten übertragen.

Art. 46 Bereitstellung von Daten

1Folgende Angaben müssen in der WHOIS-Datenbank abrufbar sein:

a. Bezeichnung des zugeteilten Domain-Namens und entsprechenden ACE-String;

b. bei einem aktivierten Domain-Namen: die Daten der zugeteilten Namens- server;

c. die Angabe, ob ein Domain-Name durch das DNSSEC-System gesichert ist;

d. Datum der ersten Zuteilung des Domain-Namens;

e. die Angabe, wie die Halterin oder der Halter des betreffenden Domain-Namens anonym kontaktiert werden kann;

f. Name, Adresse und Kontaktdaten des Registrars, der im Auftrag der Halte- rin oder des Halters des betroffenen Domain-Namens handelt.

2Die Registerbetreiberin kann folgende Daten in der WHOIS-Datenbank veröffent- lichen:

a. die Identifizierungsangaben und Kontaktdaten der Halterin oder des Halters des betreffenden Domain-Namens, wenn es sich um eine juristische Person handelt;

b. die Identifizierungsangaben und Kontaktdaten der Halterin oder des Halters des betreffenden Domain-Namens, die oder der der Veröffentlichung zuge- stimmt hat.

3Sie gewährt jeder Person, die ein überwiegendes Interesse hat, Zugang zu den per- sonenbezogenen Daten der Halterin oder des Halters des betreffenden Domain-Namens. Sie kann eine Vergütung verlangen, die die Kosten des Zugangs deckt, so- fern kein anderer Erlass den kostenlosen Zugang vorsieht.

4Der Registrar muss den Zugang zu den personenbezogenen Daten der Halterin o- der des Halters des betreffenden Domain-Namens, in deren oder dessen Auftrag er tätig ist, nach Absatz 3 sicherstellen.

5Das BAKOM kann unter Berücksichtigung der Regeln, die auf internationaler Ebene angewendet werden, Vorschriften über die Modalitäten und Verfahren für den