Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/8: Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste · 16 Seiten
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1 Ausgangslage
Die Tiergesundheitsdienste sind Selbsthilfeorganisationen. Ihr Zweck besteht darin, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Tiere der jeweiligen Art sowie deren tiergerechte Haltung und damit die Herstellung von einwandfreien Lebensmitteln, die von diesen Tieren gewonnen werden, zu fördern.
Aktuell gibt es drei tierartspezifische Verordnungen (zu Bienen, Schweinen und Kleinwiederkäuern), die die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Tiergesundheitsdienste in Bezug auf Aufgaben, Organisation und Finanzierung regeln. Im Rahmen der Vereinheitlichung der Subventionspraxis und des Subventionsverfahrens im Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) soll eine neue Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste (TGDV) geschaffen werden, welche die bestehenden Verordnungen ersetzt.
Es handelt sich einerseits um eine Vereinheitlichung und Bereinigung der zu einem grossen Teil veralteten rechtlichen Grundlagen. Andererseits wird der Rindergesundheitsdienst (RGD) in den Geltungsbereich aufgenommen. Bisher wurde die Ausrichtung der Bundesbeiträge an den RGD direkt auf das Tierseuchengesetz (TSG; SR 916.40) und das Landwirtschaftsgesetz (LwG; SR 910.1) abgestützt. Neu sollen gleiche Regelungen für alle Tiergesundheitsdienste gelten. Als Voraussetzung für die Unterstützung des RGD durch den Bund ist damit – wie für die anderen Tiergesundheitsdienste – eine Subventionierung durch die Kantone vorgesehen.
Die tierartspezifischen Einzelheiten werden in den jeweiligen Leistungsvereinbarungen zwischen dem BLV und den einzelnen Tiergesundheitsdiensten geregelt.
2 Vernehmlassungsverfahren
Am 19. Februar 2019 eröffnete das EDI das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf der neuen TGDV. Es dauerte bis am 7. Juni 2019.
Neben den Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein wurden die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und weitere Organisationen und interessierte Kreise begrüsst.
Insgesamt sind 65 Stellungnahmen zur neuen TGDV eingegangen, welche auf der Internetseite https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2019.html eingesehen werden können.
Der nachfolgende Bericht enthält eine Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen. Zuerst werden die allgemeinen Bemerkungen zusammengefasst, gefolgt von den detaillierten Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln.
3 Allgemeine Bemerkungen
Die vorgeschlagene Zusammenführung der drei bestehenden Verordnungen zu einer einzigen gemeinsamen Verordnung, die auch den RGD umfasst, wird von den Vernehmlassungsteilnehmenden grundsätzlich begrüsst.
Insbesondere Tierhalterorganisationen befürchten jedoch einerseits eine Überregulierung und andererseits, dass den Besonderheiten der einzelnen Tiergesundheitsdienste (TGD) so zu wenig Rechnung getragen werden kann.
Landwirtschaftliche Kreise sowie Produzenten- und Tierhalterorganisationen fordern, dass die neue Verordnung für alle bestehenden, aber auch allfällige neue TGD sowie für weitere Beratungsstellen (z.B. Komplementärmedizin) gelten soll.